Zwölf Stämme: Gericht schmettert Berufung ab
Der Prozess gegen einen ehemaligen Lehrer der Religionsgemeinschaft "Zwölf Stämme" ist in die Berufung gegangen. Warum die Strafe gegen den 54-Jährigen bestehen bleibt.
Einmal, erinnert sich Martin K. *, hatte er als Kind eine rebellische Phase. Er rauchte und hörte Rockmusik. Obwohl er wusste, dass er das nicht tun sollte, obwohl er wusste, dass sein Vater das nicht wollte. Das sei das Schlimmste gewesen, was er damals gemacht habe, erzählt er als Zeuge vor Gericht. Rockmusik hören. Als man ihn erwischte, habe es keine Strafe gegeben, so schildert er es. Nur Diskussionen. Man habe ihn gefragt, ob er bei den Zwölf Stämmen bleiben wolle.
Er wollte und ist immer noch in der Gemeinschaft. Anders als Andreas L.*, der heute nicht mehr Mitglied der urchristlichen Sekte ist, der irgendwann ausstieg. Der öffentlich berichtete, dass Kinder in der Gemeinschaft mit Ruten geschlagen werden und in mehreren Gerichtsverfahren Mitglieder der Zwölf Stämme belastete. Seine Aussage ist auch der Grund, warum nun Peter S.* auf der Anklagebank im Augsburger Landgericht sitzt, ein 54-jähriger, ehemaliger Lehrer der Gemeinschaft. Er soll Andreas L., seinen damaligen Schüler in Klosterzimmern, um 2005, 2006 herum mit einer Rute geschlagen haben.
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