Zwölf Stämme: Lehrerin schlug kurzsichtiges Kind, weil es nicht lesen konnte
Eine ehemalige Lehrerin der Zwölf Stämme schlug ein kurzsichtiges Kind, weil es nicht lesen konnte. Das Gericht sieht das als besondere Qual und verurteilt die Lehrerin.
Die 45-jährige ehemalige Lehrerin der Zwölf Stämme hätte gut wegkommen können: Richter Gerhard Schamann legte ihr bei der Verhandlung am Nördlinger Amtsgericht dar, wenn sie ihrem Opfer, einer heute 22-jährigen Frau, die Aussage erspart, könne das Gericht nur von einem Fall der Züchtigung mit Weidenruten im Zeitraum 2004/2005 ausgehen. Das wäre ein minderschwerer Fall von schwerer Körperverletzung, aber keine Misshandlung Schutzbefohlener – diese sehe das Gericht erst bei serienmäßigem Schlagen an. Schamann betonte, dass dies kein „Deal“ sei, lediglich ein Erläutern seiner Vorgehensweise, die er gleichwohl als „goldene Brücke“ bezeichnete.
Doch die Angeklagte betrat diese nicht und schwieg zur Tat, was sich prompt als fatal erwies: Die Zeugin erläuterte, wie sie als etwa Zehnjährige mindestens zehn Mal von der Angeklagten mit Ruten geschlagen worden war. Außerdem wurde die Tat wegen der besonderen Umstände vom Gericht besonders schwer gewichtet: Das Mädchen war kurzsichtig, konnte deshalb nicht richtig lesen und sagte dies auch der Lehrerin. Die glaubte ihr das nicht, schlug sie und reichte sie auch noch an eine weitere Lehrerin weiter, die mittlerweile im Gefängnis sitzt.
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