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Nördlingen
23.04.2015

Zwölf Stämme: Sekte muss Gutachten akzeptieren

Das Gut Klosterzimmern bei Deiningen ist in Besitz der Sekte "Zwölf Stämme".
Foto: Archivfoto: Richard Lechner

Die umstrittene Glaubensgemeinschaft erleidet einen juristischen Rückschlag. Zugleich kritisiert sie das Amtsgericht Nördlingen.

In dem Sorgerechtsstreit um die Kinder der „Zwölf Stämme“ vor dem Familiengericht in Nördlingen gibt es neue Entwicklungen. Wie Helmut Beyschlag, Sprecher der Amtsgerichtes, gegenüber unserer Zeitung bestätigte, hat eine Familie ihre Kinder wieder zurück. Dabei handelt es sich um eine Familie, die der Sekte mittlerweile den Rücken gekehrt hat.

Auch in den anderen Fällen, die vorm Familiengericht verhandelt werden, gibt es Neuigkeiten. Wie berichtet, hatte sich die Glaubensgemeinschaft gegen vom Gericht in Nördlingen in Auftrag gegebene Gutachten gesträubt. Psychologische Sachverständige sollen darin klären, was für das Wohl der Kinder besser ist: Sie von den Eltern zu trennen oder sie in den Familien zu lassen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Gutachten auch ohne Mitwirkung der Eltern angefertigt werden dürfen, woraufhin die juristischen Vertreter der Sektenmitglieder gegen die Entscheidung Beschwerde einlegten. Diese Beschwerde hat das Oberlandesgericht in München nun abgelehnt.

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