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Ungewöhnlicher Streit: Alter falsch eingeschätzt - Anwalt kündigt Auszubildender

Ungewöhnlicher Streit

Alter falsch eingeschätzt - Anwalt kündigt Auszubildender

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    Prozess-Feature-Bild
    Prozess-Feature-Bild Foto: Ulrich Wagner

    Ein ungewöhnlicher Streit über die Kündigung einer Auszubildenden ist vor dem Arbeitsgericht in Mannheim mit einem Vergleich geendet.

    Die Mitarbeiterin hatte die Freundin ihres Chefs auf einem Bild um neun Jahre älter geschätzt, als sie tatsächlich war. Der Anwalt fühlte sich dadurch beleidigt. Zwischen dem Anwalt und der Auszubildenden entbrannte ein heftiger Streit. Dabei soll der Mann der Frau auf die Schulter geschlagen haben. Anschließend wurde der 19 Jahre alten Frau gekündigt.

    Die junge Frau sah das nicht ein. Sie klagte gegen ihre Kündigung.  Zu dem Prozesstermin Ende Oktober 2010 war sie dann allerdings nicht erschienen. Daraufhin erließ das Arbeitsgericht ein sogenanntes Versäumnisurteil, wonach sie den Prozess verloren hatte. Gegen diese Niederlage klagte die Auszubildende.

    Nun erhält die junge Frau, die einen neue Ausbildungsstelle gefunden hat, 333 Euro Ausbildungsvergütung nacherstattet. Die zuständige Richterin schickte den Anwalt, der ausgerechnet auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, mit einer Belehrung nach Hause: Ein Kanzleivorstand sollte die notwendige Distanz zu seinen Auszubildenden wahren und Beruf mit Privatem nicht verquicken, sagte sie.  dapd

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