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  3. Rosenheim: Bordell und Kirche im selben Gebäude: Stadt Rosenheim zieht vor Gericht

Rosenheim
18.12.2014

Bordell und Kirche im selben Gebäude: Stadt Rosenheim zieht vor Gericht

Ein geplantes Bordell mitten in Rosenheim sorgt für Ärger: Weil das Etablissement und die Kirche denselben Hauseingang benutzen, möchte der Stadtrat es verhindern.
Foto: Boris Roessler, dpa (Symbolbild)

In der Rosenheimer Innenstadt entsteht ein Bordell - nun möchte es der Stadtrat verhindern. Denn das Freudenhaus befindet sich im selben Gebäude wie eine Freikirche.

Das Etablissement ist fast fertig, aber nun gibt es Schwierigkeiten: Unten ein Gebetsraum und eine Etage darüber ein Bordell - das passt nach Überzeugung des Rosenheimer Stadtrates nicht zusammen. Das Gremium will das Bordell mit zehn Kabinen und einem sogenannten Showroom mitten in der Stadt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München verhindern. Dazu muss aber erst die Berufung zum VGH zugelassen werden, wie Rathaussprecher Thomas Bugl am Donnerstag zu dem Stadtratsbeschluss vom Abend zuvor sagte.

Gäste des Bordells und Kirchenbesucher müssten den selben Parkplatz teilen

Besonders pikant: Gäste des Bordells in einem Gewerbegebiet und Besucher der evangelischen Freikirche "Brothaus" müssten den selben Parkplatz, den selben Hauseingang und dasselbe Treppenhaus benutzen, würden sich also auf dem Weg zu ihrem vermutlich entgegengesetzten Anliegen begegnen. Die Sprechanlage zum Anmelden im Bordell liegt sogar im selben Stockwerk wie das "Brothaus". Nur das Etablissement selber ist nach den Angaben aus dem Rathaus eine Etage darüber.

Das Verwaltungsgericht hatte dem Betreiber des Bordells recht gegeben

Das Verwaltungsgericht (VG) München hatte kürzlich dem Betreiber des Bordells recht gegeben. Die Stadt muss den Betrieb des Etablissements dulden. Zudem ließ der VG die Berufung zum VGH nicht automatisch zu. Mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung will die Stadt nun doch noch vor die nächste gerichtliche Instanz ziehen. Der Stadtrat hofft, dass der VGH das Urteil der unteren Instanz kippt. dpa

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