Wetter
So.
20°C
Wetter
Mo.
21°C

19. März 2010 18:15 Uhr

Urteil

Bürotür bestimmt über das Gehalt

Ein Berliner bekommt 200 Euro Arbeitslosengehalt weniger. Schuld ist die Tür seines ehemaligen Büros.

Büroeingang bestimmt Höhe des Nettogehalts.
Foto: Archivbild: dpa

Über die Höhe des Nettoeinkommens entscheidet in Berlin unter Umständen die Lage des Haupteingangs einer Arbeitsstätte: daran bestimmt sich in den Straßenzügen entlang der einstigen Mauer, ob der Beschäftigungsort im ehemaligen Westteil der Stadt oder auf dem Gebiet der früheren DDR liegt. Das hat das Sozialgericht Berlin in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klargestellt (A.: S 60 AL 2056/09).

Auch nach 20 Jahren deutscher Einheit ist die Frage Ost/West maßgeblich für Sozialbeiträge, Arbeitslosengeld oder Rente. In der Regel sind im Osten die Beiträge niedriger, allerdings auch die Einkünfte.

ANZEIGE

Im konkreten Fall bekommt der Kläger nun rund 200 Euro weniger Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit. Denn sein früheres Bürogebäude am Potsdamer Platz wird dem Osten zugerechnet, obwohl es zu Dreivierteln im alten West-Berlin liegt, der Haupteingang jedoch im Osten. Gegen das Urteil ist noch Berufung zum Landessozialgericht möglich. (dpa)

Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.

Artikel kommentieren



Neu in den Redaktionsblogs
Neu in den Foren
Neu in den Leserblogs