Dieter Bohlen klagt gegen Deutschland: Verletzung der Menschenrechte
Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover haben die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt.
Dieter Bohlen verklagt Deutschland: Popstar Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover haben die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt. Ein Sprecher des Bundesjustizministerium bestätigte am Freitag in Berlin einen entsprechenden Zeitungsbericht.
Dieter Bohlen und die "Lucky Strike"-Werbung
Demnach geht es um einen alten Rechtsstreit wegen einer spöttischen Werbekampagne eines Zigarettenherstellers. Die Zigarettenmarke "Lucky Strike" hatte bei Plakatmotiven ungefragt Bezug auf Bohlen und Ernst August genommen. So thematisierte die Kampagne indirekt auch Bohlens 2003 erschienenes Buch "Hinter den Kulissen", in dem dieser nach einer Reihe von Prominenten-Klagen Passagen schwärzen musste.
Bohlen und Ernst August klagen
Der bekannte Musikproduzent und Castingshow-Juror hatte ebenso wie Ernst August wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte auf Schadenersatz geklagt. Der Rechtsstreit ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH), wo Bohlen und Ernst August 2008 verloren. Der BGH sah die Werbung als zulässig an.
Nach dem höchstrichterlichen Urteil scheiterte Bohlen 2009 auch mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist deshalb für ihn und Ernst August die letzte Möglichkeit, ihre Rechtsauffassung durchzusetzen.
Dieter Bohlen: "Ich verstehe doch Spaß"
"Ich verstehe doch Spaß", sagte Dieter Bohlen der "Bild"-Zeitung vom Freitag zu der neuen Runde in dem Streit. "Aber der hört bei mir als Nichtraucher auf, wenn ein Tabakkonzern auf meine Kosten Werbung macht. Das finde ich nicht in Ordnung."
Nach Angaben des Ministeriumssprechers wurde die Bundesregierung von dem Gerichtshof inzwischen zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dabei geht es zunächst um die Frage, ob die Klage ihrer Auffassung nach überhaupt zulässig sei und sich die Straßburger Richter damit befassen müssen. Die Frist dazu laufe am 5. Mai ab. teidigen. In Nordrhein-Westfalen finden am 13. Mai Landtagswahlen statt. (afp, AZ)
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