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  3. Bundesgerichtshof: Esoteriker-Paar muss wegen Kindesmisshandlung in Haft

Bundesgerichtshof
04.08.2015

Esoteriker-Paar muss wegen Kindesmisshandlung in Haft

Wegen schwerer Misshandlung ihres schwer kranken Sohnes müssen eine Mutter und ihr Partner, der "Guru von Lonnerstadt" für drei Jahre in Haft.
Foto: Daniel Karmann (dpa)

Wegen schwerer Misshandlung ihres schwer kranken Sohnes müssen eine Mutter und ihr Partner, der als "Guru von Lonnerstadt" bekannt wurde, für drei Jahre in Haft.

Das Paar sei seiner Pflicht nicht nachgekommen, dem damals 13-Jährigen die notwendige medizinische Behandlung zukommen zu lassen, entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe. Die Klage der beiden, die sich zu Unrecht verurteilt sahen, wurde verworfen. (AZ: 1 StR 624/14)

Damit ist das Urteil des vorinstanzlichen Landgericht Nürnberg-Fürth rechtskräftig. Es hatte die beiden 2014 wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen jeweils zu drei Jahren Haft verurteilt.

Obwohl der Sohn der Frau die Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose hat, soll das Paar mit dem damals Jungen drei Jahre lang nicht zum Arzt gegangen sein. Es hätte nicht für notwendige medikamentöse, therapeutische und ärztliche Behandlung gesorgt, kritisierten die Richter. Vielmehr habe der Angeklagte dem Jungen in Aussicht gestellt, dass seine Erkrankung bis zum 18. Geburtstag geheilt werde, wenn dieser täglich mehrmals mit ihm meditiere.

Kontakte zum leiblichen Vater hatte das Paar unterbunden. Als 15-Jähriger sei der heute 28-Jährige schließlich zu seinem Vater geflohen. Kurz vor der Verjährung hatte er Klage gegen die Mutter und ihren Freund eingereicht und unter anderem geltend gemacht, sie hätten ihm aus weltanschaulichen Gründen eine Behandlung vorenthalten (2656/04.08.2015).

Der angeklagte Mann war als "Sektenguru von Lonnerstadt" bekannt geworden. Seine Zugehörigkeit zu der "Neuen Gruppe der Weltdiener" stellte sich in der ersten Verhandlung in Nürnberg jedoch als falsch heraus. AZ, dpa

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