Mittwoch, 22. Mai 2013

03. Mai 2012 14:10 Uhr

Buback-Mord

Ex-RAF-Terroristin Verena Becker will ihr Schweigen brechen

Wende im Prozess um den Mordanschlag auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback? Die angeklagte Ex-RAF-Terroristin Verena Becker will erstmals aussagen.

Verena Becker steht im Landgericht in Stuttgart. Nach mehr als anderthalb Jahren im Prozess um die Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback will sich die ehemalige RAF-Terroristin erstmals zu den Tatvorwürfen äußern. Becker werde am 14. Mai eine Erklärung abgeben, kündigte ihr Verteidiger Hans Wolfgang Euler am Donnerstag in der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart an.
Foto: dpa

Das kündigte ihr Anwalt nach Angaben eines Gerichtssprechers am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart an. Demnach will Becker am 14. Mai eine 15-minütige Erklärung verlesen.

Becker wird Mittäterschaft an dem Mordanschlag auf Buback und  zwei seiner Begleiter am 7. April 1977 vorgeworfen. Die heute  59-Jährige soll laut Anklage maßgeblich an der Entscheidung für das Attentat sowie dessen Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen sein. Seit dem Prozessauftakt am 30. September 2010 hatte die  Ex-Terroristin jede Aussage zu den Anschuldigungen verweigert.

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Bubacks Sohn tritt im Prozess gegen Becker als Nebenkläger auf

Bei dem Anschlag der linksterroristischen Rote Armee Fraktion  (RAF) waren die Schüsse vom Beifahrersitz eines Motorrads abgegeben  worden. Das Motorrad mit zwei vermummten Personen hatte neben  Bubacks Dienstwagen gestoppt, als dieser in Karlsruhe vor einer  Ampel hielt. Der Bundesanwaltschaft zufolge gibt es aber keine  Anhaltspunkte dafür, dass Becker damals auch selbst geschossen hat. Dies will Michael Buback, der Sohn des Opfers, beweisen und tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf.

Die Bundesanwaltschaft stützt ihren Verdacht der Mittäterschaft  neben DNA-Spuren Beckers an Bekennerbriefen zum Anschlag auch auf  beschlagnahmte persönlichen Notizen der Angeklagten sowie zwei  gerichtsverwertbare Vermerke des Bundesamtes für Verfassungsschutz  vom 1981 und 1982.

RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock hatte ausgesagt

Der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock hatte in dem Prozess zudem ausgesagt, Becker habe den von der im Stammheimer Gefängnis sitzenden RAF-Führungsriege in Auftrag gegeben Mord damals für richtig gehalten und «vehement unterstützt, was die Stammheimer wollten». Becker sei aber keine Wortführerin gewesen und habe in der Gruppe auch «keine herausragende Rolle gespielt».

Becker war 1974 wegen eines Bombenanschlags auf den British  Yacht Club in Berlin mit einem Toten zu einer Jugendstrafe von  sechs Jahren verurteilt worden. Im Zusammenhang mit der Entführung  des Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz im Februar 1975 wurde  sie dann freigepresst und mit anderen Linksextremisten in den Jemen  ausgeflogen.

Verena Becker nach zwölfjähriger Haft begnadigt

Rund vier Wochen nach dem Mordanschlag auf Buback wurde Becker am 3. Mai 1977 zusammen mit dem RAF-Mitglied Günter Sonnenberg in  Singen festgenommen, wobei bei ihr auch die Mordwaffe des  Karlsruher Attentats gefunden wurde. Bei dem Schusswechsel mit der Polizei verletzten sie und Sonnenberg zwei Beamte. Becker wurde deshalb und nicht wegen des Mordes an Buback zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach zwölfjähriger Haft wurde sie dann vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt. AZ, afp

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