Es war ein bisschen Big Brother auf der Damentoilette : Ein Mitarbeiter eines Elektrogroßhandels, der mit Minikameras das Damenklo seines Betriebes gefilmt haben soll, ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts Krefeld nicht zu Unrecht entlassen worden.
Der gekündigte Angestellte und der Arbeitgeber einigten sich am Dienstag vor dem Gericht auf einen vorläufigen Vergleich. Demnach verliert der 33-jährige Mann seinen Job, erhält aber von seinem ehemaligen Arbeitgeber ein wohlwollendes Zeugnis. Innerhalb von zwei Wochen kann gegen den Vergleich noch Widerspruch eingelegt werden.
Der 33-Jährige bestritt, die Kamera angebracht zu haben
Der 33-Jährige hatte bis zuletzt bestritten, die Kameras in der Toilette angebracht zu haben, um dort Kolleginnen zu filmen. Laut Gericht sprachen jedoch zahlreiche Indizien gegen ihn. So hatte er unmittelbar vor dem Auffinden der Minikameras im Internet ein halbes Dutzend Kameras bestellt. Zudem wurden auf dem Computer des Mannes Filmsequenzen mit Aufnahmen der heimischen Gästetoilette entdeckt. dapd