Viele Verwarngelder für Autofahrer und Radfahrer sind seit 1. April deutlich angehoben worden. Die höheren Strafen betreffen Parkvergehen ebenso wie Verstöße im fahrenden Auto oder auf dem Fahrrad. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen in der Straßenverkehrs-Ordnung.
Parken ohne Parkschein
Die Verwarngelder für Autofahrer bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit wurden nach mehr als 20 Jahren angehoben. Wer die erlaubte Parkdauer um bis zu 30 Minuten überschreitet, muss jetzt 10 statt 5 Euro zahlen. Je 5 Euro teurer wurden auch längere Überschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Anlass für die Anhebung: Viele Gebühren-Verweigerer lassen es drauf ankommen, zahlen - wenn sie denn erwischt werden - lieber das bislang relativ geringe Verwarngeld.
Parken in der Feuerwehrzufahrt
Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn es um das Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen geht.
Radfahren in falsche Richtung
Rücksichtslose Radler werden stärker zur Kasse gebeten. Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen kostet nun je nach Situation 20 bis 35 Euro statt 15 bis 30 Euro. Wer nicht auf dem Radweg fährt oder darauf in falscher Richtung unterwegs ist, soll 20 statt 15 Euro zahlen. Fahren ohne Licht kostet Radler nun 20 statt 10 Euro. Wenn Autofahrer auf Radwegen parken, steigt die Geldbuße von 15 auf mindestens 20 Euro.
Parken auf dem Radweg
Wer mit seinem Wagen einen Streifen für Radler auf der Straße blockiert, muss 20 statt 10 Euro zahlen. Ab einer Stunde werden sogar 30 Euro fällig. Beim Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen wurden bisher 15 Euro fällig – dieses Bußgeld wird auf 25 Euro heraufgesetzt.
Schmutzige Scheinwerfer
Verdoppelt hat sich das Bußgeld beim Fahren ohne Licht in der Dunkelheit – und dazu zählen auch Scheinwerfer, die zwar eingeschaltet, aber zu verdreckt oder schneeverkrustet sind. Hierfür werden laut ADAC nun 20 Euro fällig.
Telefonieren am Steuer soll teurer werden
Weitere höhere Strafen sind bereits in Planung. so will das Bundesverkehrsministerium das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung deutlich teurer machen. Statt 40 sollen hier bald 70 Euro fällig werden. AZ/dpa