Tucheim/Magdeburg (dpa) - Einer der beiden dauerhaft in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfe ist von einem Jäger erschossen worden. Es handelt sich wahrscheinlich um den Rüden, der seit Mitte 2008 zusammen mit einer Wölfin auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow lebte.

Der Jäger müsse sich strafrechtlich verantworten, teilte das Agrarministerium in Magdeburg am Montag mit.. «Es gibt Grund zu der Vermutung, dass er wusste, worauf er schoss», sagte ein Ministeriumssprecher. Die rund 50 in Deutschland freilebenden Wölfe sind streng geschützt.
Wahrscheinlich sei, dass das Paar gerade Welpen aufziehe, sagte NABU-Wolfsexperte Markus Bathen. Die vier bis sechs Wochen alten Tiere seien noch mit der Mutter in der Höhle. Dass nun mit dem Rüden ein Ernährer wegfalle, sei «oberfatal». Dies gelte umso mehr, da es der erste Wurf des Paares sei und es deshalb noch keine älteren Geschwister im Rudel gebe, die bei der Aufzucht helfen könnten. «Das ist ein Familienunternehmen, so ein Rudel», sagte Bathen. Es bleibe abzuwarten, ob die Wölfin es auch allein schaffen kann, alle Welpen aufzupäppeln.
Anfang des Jahres war bereits eine Wölfin in Sachsen erschossen worden, im Dezember 2007 ein Tier in Niedersachsen. Es sei deshalb absolut abzulehnen, die Wölfe - wie von Jägern gefordert - ins Jagdrecht aufzunehmen, betonte Bathen. Die Beispiele zeigten, dass die Jägerschaft auch so schon nicht in der Lage sei, die seltenen Tiere zu schützen.
Zu der Jagd in Sachsen-Anhalt hatten sich am Samstagabend rund 50 Mitglieder einer Jagdgesellschaft getroffen. Eine vorsätzliche oder fahrlässige Tötung eines Tieres wird nach dem Bundesnaturschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet, was eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro bedeuten kann. Bei vorsätzlicher Tötung eines streng geschützten Tieres kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, bei Fahrlässigkeit von bis zu sechs Monaten verhängt werden.
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