Die Staatsanwaltschaft Mannheim und die Nebenklägerin zogen ihre Anträge auf Revision am Freitag zurück. Das Urteil des Landgerichts vom 31. Mai bleibt damit rechtskräftig. Der Wettermoderator wurde damals vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.
Revision wurde abgewiesen
Die sehr ausführlich begründete Entscheidung des Landgerichts Mannheim weise keine Rechtsfehler auf, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Argumente, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten, seien nachvollziehbar. Die Kammer habe deshalb zurecht nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entschieden. Eine Revision würde keine "genügenden Erfolgsaussichten bieten".
Kachelmann hatte mehrere Geliebte gleichzeitig
Kachelmann war im März 2010 auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden, weil ihn eine Freundin der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Im Laufe der Ermittlungen kam heraus, dass der Schweizer Moderator mehrere Geliebte gleichzeitig hatte. Etliche von ihnen wurden als Zeuginnen vernommen. Das Verfahren zog sich über Monate hin. Nach seinem Freispruch hatte Kachelmann rechtliche Schritte wegen Verleumdung angekündigt, ohne jedoch Details zu nennen. Nach dem Mammut-Prozess moderierte er wieder für Schweizer Medien das Wetter. dpa/AZ