Wie der Polizist am Dienstag aussagte, hatte Kachelmanns Ex-Freundin schon im Februar 2009 bei Facebook nach einer Nebenbuhlerin gesucht. Dem Wettermoderator wird vorgeworfen, im Februar 2010, seine langjährige Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der Schweizer bestreitet die Tat.
Den Ermittlungen zufolge hatte es in der Nacht zum 9. Februar vergangenen Jahres in der Wohnung der Freundin einen Streit wegen Kachelmanns Untreue gegeben. Jemand hatte der Schwetzinger Freundin anonym Flugtickets mit dem Namen Kachelmanns und einer anderen Frau zugesandt. Deswegen stellt sie den Schweizer zur Rede.
Kachelmann gab zu, mit dieser und anderen Frauen ein Verhältnis zu haben. Laut Wettermoderator folgte daraufhin eine einvernehmliche Trennung. Nach Angaben der Ex-Freundin kam es zur Vergewaltigung.
Der Polizist hatte das Handy und den Laptop des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers untersucht. Er sagte am Dienstag aus, dass die Frau den Namen der Nebenbuhlerin schon im Februar 2009 bei Facebook eingegeben hatte. Keine Hinweise habe es darauf gegeben, dass sich die Frau im Internet über Verletzungsspuren bei Vergewaltigungen informierte. Entsprechende Suchwörter hätten keine Treffer ergeben. Die Frau hatte auch kein Löschprogramm installiert. Hinweise auf manuelle Löschungen waren nicht aufgetaucht. Wie der Beamte vor dem Landgericht sagte, würden selbst bei manuellen Löschungen mit hoher Wahrscheinlichkeit noch Datenfragmente zu finden sein.
Ein anderer Polizist sagte am Dienstag, dass auf Kachelmanns Handy zwar keine ausgehenden Daten vorhanden gewesen seien, aber Eingänge, die beim Ausdruck über 500 Seiten füllen würden. Da kein Passwort bekannt war, konnte das Handy auch nicht ausgewertet werden.
Zuvor hatten sich am 30. Verhandlungstag im Kachelmann-Prozess Verteidigung und Richterbank einen Wortwechsel geliefert. Nachdem in der vergangenen Woche bekannt geworden war, dass der Prozess bis in den Mai dauern soll, warf Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn dem Gericht vor, "mit Hängen und Würgen etwas Belastendes finden zu wollen". Die 5. Große Strafkammer mache "Termine ad infinitum statt zu prüfen, ob die Beweisaufnahme noch einen Sinn macht".
Vorsitzender Richter Michael Seidling antwortete, das Gericht komme Kachelmann entgegen, weil es ihn im April für drei Wochen zu seinen Kindern nach Kanada reisen lasse. Der Prozess solle danach im Mai abgeschlossen werden. Der beisitzende Richter Joachim Bock wies Schwenns Vorwürfe als "schlichte Unterstellungen" zurück. Der Verteidiger greife die Strafkammer vor allem in öffentlicher Hauptverhandlung an. Wörtlich sagte Richter Bock zu Schwenn: "Sobald die Zuschauer nicht mehr da sind, können wir uns ganz gut unterhalten. Es wäre schön, wenn wir das auch in öffentlicher Hauptverhandlung fortsetzen könnten." Nach 45 Minuten endete der Wortwechsel relativ versöhnlich. Man sei sich fast einig, sagte Richter Bock und stellte fest, dass die Vernehmung verschiedener Zeuginnen und Gutachter erforderten noch einige Zeit in Anspruch nehme. dapd