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Fall Jakob von Metzler: Kindermörder Gäfgen scheitert mit Klage gegen Deutschland

Fall Jakob von Metzler

Kindermörder Gäfgen scheitert mit Klage gegen Deutschland

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    Magnus Gäfgen im April 2003 im Verhandlungssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main.
    Magnus Gäfgen im April 2003 im Verhandlungssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main. Foto: DPA

    Straßburg (AFP) - Der zu lebenslanger Haft verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen ist mit seiner Klage gegen Deutschland gescheitert.

    Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wies Gäfgens Beschwerde am Montag ab und stellte fest, dass in seinem Verfahren nicht gegen das Folterverbot verstoßen worden sei. Die Richter urteilten zudem, dass der Prozess gegen den früheren Jurastudenten fair gewesen sei. Anderenfalls hätte Gäfgen eine Wiederaufnahme des Verfahrens anstrengen können.

    Der 33 Jahre alte Gäfgen hatte gegen Deutschland geklagt, weil die Polizei bei seiner Vernehmung gegen das Folterverbot verstoßen haben soll. Der damalige Student hatte im Herbst 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet, um Lösegeld zu erpressen.

    Nach Gäfgens Festnahme drohte ihm der damalige Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner Folter an, falls er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verrate. Gäfgen war schon 2004 mit einer ähnlichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

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