Die Frau hatte die Maultaschen mitgenommen und angegeben, diese seien vom Abendessen übrig geblieben. Die Konstanzer Spitalstiftung dagegen erklärte, es habe sich nicht um Essenreste gehandelt, sondern die Mitarbeiterin habe die Maultaschen aus einem Essensbehälter genommen und in einer Tasche versteckt. Weil ein Gütetermin scheiterte, muss sich jetzt das Arbeitsgericht mit dem Fall befassen.
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