Lehrer hat Sex mit Schülerin (14): Freispruch
Ein seinerzeit 32 Jahre alter Lehrer hatte mehrfach Sex mit seiner 14-jährigen Schülerin. Das Oberlandesgericht Koblenz hat den Mann jetzt überraschend freigesprochen.
Freispruch für einen Lehrer nach mehrfachem Sex mit einer Schülerin: Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat eine frühere Verurteilung des Mannes aufgehoben. Die Richter kamen nach OLG-Angaben vom Donnerstag zu dem Schluss, dass kein Obhutsverhältnis zwischen dem damals 32 Jahre alten Lehrer und dem Mädchen bestanden habe. Der Mann sei nicht der Klassen- oder Fachlehrer der Schülerin gewesen, sondern nur als Vertretungslehrer eingesprungen. Der Angeklagte habe auch keinen Einfluss auf die Notengebung gehabt.
Für den Lehrerberuf nicht geeignet
"Dieser Sachverhalt musste bei der derzeit geltenden Gesetzeslage und nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs zu einem Freispruch führen", sagte Gerichtssprecher Fabian Scherf. Der Senat habe auch deutlich gemacht, dass der Mann für den Lehrerberuf nicht geeignet sein dürfte. Darüber sei aber an anderer Stelle zu entscheiden.
Sex mit einer 14-Jährigen
Der Angeklagte war Anfang 2007 ein sexuelles Verhältnis mit einer damals 14-Jährigen Schülerin eingegangen. Das Landgericht Koblenz hatte den Mann Mitte 2011 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 22 Fällen verurteilt. Dieses Urteil hob das Oberlandesgericht (OLG) mit seinem Freispruch Ende des vergangenen Jahres auf.
Freispruch: "Gesetzlicher Straftatbestand nicht vollständig erfüllt"
Laut OLG ist ein unangemessenes oder verantwortungsloses Handeln nur dann strafbar, wenn ein gesetzlicher Straftatbestand vollständig erfüllt ist. "Genau das konnte der Strafsenat in seinem Beschluss nicht feststellen", sagte Scherf. Disziplinarrechtliche und moralische Einschätzungen seien nicht die Aufgabe der Gerichte. (dpa)
Die Diskussion ist geschlossen.