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  3. Fall Kim Wall: Peter Madsen soll lebenslang in Haft

Fall Kim Wall
16.01.2018

Peter Madsen soll lebenslang in Haft

Peter Madsen ist wegen der Ermordung der schwedischen Journalistin Kim Wall angeklagt worden.
Foto: Hougaard Niels, dpa (Archiv)

Die Anklage ist überzeugt, dass U-Boot-Bauer Peter Madsen den Mord an der Journalistin Kim Wall kaltblütig plante. Der dänische Erfinder soll lebenslang hinter Gitter.

Peter Madsen soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Mordes lebenslang hinter Gitter. Der 47-jährige dänische Erfinder wurde am Dienstag angeklagt, die schwedische Journalistin Kim Wall getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordere eine lebenslange Freiheitsstrafe oder Sicherungsverwahrung, teilte die Kopenhagener Polizei mit. 

Was Peter Madsen vorgeworfen wird

Madsen wird vorgeworfen, Wall an Bord seines selbstgebauten U-Boots "Nautilus" umgebracht und die Leiche sexuell missbraucht zu haben. "Es ist die Rede von einem sehr ungewöhnlichen und extrem ernsten Fall", erklärte Anklagevertreter Jakob Buch-Jepsen.

Laut Anklageschrift plante der 47 Jahre alte Erfinder den Mord im Voraus und bereitete ihn vor. Wie Madsen genau vorgegangen sei, sei noch nicht bekannt. Möglicherweise habe er Wall erdrosselt oder ihr die Kehle durchgeschnitten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm auch Leichenschändung vor. 

Fall Kim Wall: Peter Madsen spricht von einem Unfall

Madsen selbst spricht von einem Unfall. Wall, die am Abend des 10. August für eine Recherche auf dem U-Boot war, sei möglicherweise an Kohlenmonoxidvergiftung gestorben, während er nach einem Tauchgang an Deck gewesen sei. Während seiner Untersuchungshaft präsentierte Madsen, der in Dänemark ein bekannter Erfinder ist, allerdings mehrere unterschiedliche Versionen zu Walls Tod. 

Die Leiche der jungen Frau wurde - zerstückelt und mit 14 Messerstichen im Unterleib - im Meer gefunden. Madsen gab nach einiger Zeit zu, den Körper mit einer Säge zerteilt und die Einzelteile über Bord geworfen zu haben. Sexuellen Missbrauch wies er allerdings zurück.

Madsen war von Rechtsmedizinern psychologisch untersucht worden. Sie halten ihn der Anklage zufolge für so gefährlich, dass Sicherungsverwahrung angebracht sein könnte, um weitere Verbrechen auszuschließen. Auf einer seiner Festplatten fand die Polizei unter anderem Videos von Hinrichtungen, in denen Frauen gefoltert, geköpft und verbrannt wurden. 

Madsens Anwältin Betina Hald Engmark wollte die Anklageschrift zunächst nicht kommentieren. Sie werde sie später mit ihrem Klienten durchgehen, sagte sie der Nachrichtenagentur Ritzau. 

Der Prozess gegen Madsen soll am 8. März beginnen. Es sind acht Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 25. April erwartet. (dpa)

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