Murrays Mutter hatte das Gericht vor der Sitzung noch um Gnade für ihren Sohn Conrad Murray gebeten. "Ich glaube, dass er sicherlich die heftigste Lektion seines Lebens lernt", schrieb Milta Rush in einem Brief, den die Promi-Webseite TMZ.com veröffentlichte. Doch für Richter Michael Pastor war eine Bewährungsstrafe unvorstellbar. Murray sei bei der Behandlung Jacksons in "ungeheuerlicher" Weise vom angemessenen Standard abgewichen, sagte er.
Der Prozess um Michael Jacksons Tod
Michael Jackson starb im Juni 2009. Von Ende September bis Anfang November 2011 stand sein Leibarzt vor Gericht.
25. Juni 2009: Michael Jackson (50) stirbt an einer Vergiftung mit dem Narkosemittel Propofol. In den Mittelpunkt der Ermittlungen rückt Jacksons Privatarzt Conrad Murray, der ihm das Mittel möglicherweise gespritzt hat.
4. September 2009: Jackson wird auf einem Prominentenfriedhof bei Los Angeles beerdigt.
4. Januar 2011: Vor Gericht beginnt Murrays Anhörung. Zeugen sagen gegen ihn aus. Bald darauf wird er angeklagt.
27. September 2011: Der Prozess gegen Murray beginnt in Los Angeles. Die Anklage wirft ihm «grobe Fahrlässigkeit» vor, die Verteidigung weist Jackson selbst die Schuld zu.
3. Oktober 2011: Die Notärztin, die Jackson für tot erklären ließ, erhebt schwere Vorwürfe gegen den Leibarzt. Er habe ihr verschwiegen, dass er ein Narkosemittel verabreicht hatte.
6. Oktober 2011: Eine Ermittlerin räumt vor Gericht Fehler bei der Spurensicherung ein.
12. Oktober 2011: Ein Kardiologe wirft Murray vor, er habe seine ärztlichen Pflichten grob vernachlässigt. So habe er den Notarzt zu spät alarmiert. Zudem habe er die Wiederbelebungsversuche verpatzt.
28. Oktober: Ein Facharzt erklärt, der Popstar habe sich die tödliche Dosis des Betäubungsmittels Propofol womöglich selbst gespritzt.
7. November 2011: Die zwölf Geschworenen fällen ihr Urteil. Conrad Murray ist demnach schuldig.
29. November 2011: Conrad Murray wird wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Haft verurteilt.
Michael Jacksons früherer Leibarzt Conrad Murray hat die Höchsstrafe bekommen: Vier Jahre Haft. Es ist die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung. Messerscharfe Worte hagelten von der Richterbank auf Conrad Murray nieder: Der frühere Leibarzt des verstorbenen US-Popidols Michael Jackson sei in einen "Kreislauf schrecklicher Medizin" geraten, habe systematisch gelogen, getäuscht und das Vertrauen seines verletzlichen Patienten schamlos ausgenutzt. Möglicherweise bleibt Murray ein langer Aufenthalt in einem staatlichen Gefängnis aber dennoch erspart.
Murray hatte Verpflichtungen vernachlässigt
Richter Pastor erklärte bei der Verkündung des Strafmaßes, dass der Popstar "wegen der Handlungen und der Vernachlässigung der gesetzlichen Pflichten" von Murray gestorben sei. Bereits die Geschworenen hatten sich in ihrem Schuldspruch Anfang November überzeugt gezeigt, dass der Mediziner seinem unter Schlaflosigkeit leidenden Patienten im Juni 2009 eine Überdosis des Betäubungsmittels Propofol spritze und ihn dann ohne Aufsicht zurückließ.
Im Sommer 2009 hatte der 50-jährige Jackson kurz vor der Rückkehr auf die Bühne gestanden, nachdem seine Karriere in den Jahren zuvor von finanziellen Problemen und künstlerischem Niedergang gekennzeichnet war. Von Vorwürfen der sexuellen Belästigung von Kindern wurde der Popstar freigesprochen, der Skandal ramponierte aber dauerhaft sein Image. Mit der groß angekündigten Konzertserie "This is it" in London wollte Jackson es noch einmal wissen.
Behandlung führte zu Michael Jacksons Tod
Der 58-jährige Murray sollte dem "King of Pop" dabei als Privatarzt zur Seite stehen, doch seine Behandlungsmethoden führten zum Tod des Sängers. Die Anklage bot eine Armada von Zeugen auf, die den Mediziner schwer belasteten. Der Angeklagte soll sich über sein Handy mehr mit einer Reihe von Damenbekanntschaften beschäftigt haben, als nach seinem narkotisierten Patienten zu sehen. Murray wählte außerdem viel zu spät den Notruf und verschwieg den Sanitätern die Behandlung mit Betäubungsmitteln.
Die Schlüsselfiguren im Jackson-Prozess
David Walgren: Der stellvertretende Bezirksstaatsanwalt führte die Anklage. Der Jurist ist für seine Scharfzüngigkeit bekannt. Er machte im vorigen Jahr Schlagzeilen, als er mit allen Mitteln eine Auslieferung von Regisseur Roman Polanski aus der Schweiz in die USA verlangte.
Ed Chernoff und Michael Flanagan: Die beiden sind Murrays Verteidiger. Chernoff führt in Texas eine Kanzlei. In Kalifornien ist er weniger bekannt. Er weist sich als Spezialist für komplizierte Fälle aus. "Er verliert nur selten", heißt es auf seiner Homepage. Der kalifornische Promi-Anwalt Flanagan verteidigte die Popsängerin Britney Spears, als sie 2008 wegen Fahrens ohne Führerschein vor Gericht stand. Außerdem hat er den bisher einzigen Fall in Los Angeles gewonnen, bei dem ein Todesfall wegen einer Propofol-Gabe vor Gericht kam. Im Jahr 2004 erwirkte er einen Freispruch für eine Krankenschwester, unter deren Aufsicht ein Krebspatient nach einer Propofol-Spritze gestorben war.
Michael Pastor: Er ist der Richter, unter dessen Vorsitz der Prozess lief. Er hatte rund vier Wochen für das Verfahren veranschlagt, daraus sind jetzt schon sechs geworden. Pastor ließ Fernsehkameras im Gerichtssaal zu. Den Juroren schärfte er ein, sich strikt an seine Anweisungen zu halten und nicht über den Fall zu sprechen.
Vergeblich hatten Murrays Verteidiger in dem sechswöchigen Prozess versucht, die Jury für ihre Version zu gewinnen: Der Kardiologe habe dem Sänger das Propofol auf dessen ausdrücklichen Wunsch gegeben, argumentierten sie. Die Überdosis habe sich der medikamentensüchtige Jackson dann selbst verabreicht, als Murray für kurze Zeit nicht im Zimmer gewesen sei. Der Doktor solle als Sündenbock für den Tod des Popstars herhalten, der mit seiner geplanten Comeback-Tour offenbar überfordert gewesen sei, sagten die Anwälte, die jetzt Berufung gegen das Urteil einlegen wollen.
Das Gericht sprach der Jackson-Familie am Dienstag auch eine Entschädigung zu, deren Höhe bei einer Anhörung im Januar festgelegt werden soll. Die Staatsanwaltschaft verlangt, dass Murray die entgangenen Einnahmen der Comeback-Tournee des Popstars in Höhe von geschätzt 100 Millionen Dollar (75 Millionen Euro) erstatten müsse.
Der Richter stellte zugleich klar, dass er keine Verbüßung der Strafe in einem staatlichen Gefängnis anordnen könne. Wegen überfüllter Haftanstalten werden in Kalifornien Insassen ohne Vorstrafen bei minderschweren Delikten vorzeitig entlassen oder büßen die Strafe unter Hausarrest ab. Für Jacksons Angehörige, die den letzten Akt des Verfahrens im Gerichtssaal mitverfolgten, sind vier Jahr ohnehin nicht genug. "Das wird ihn nicht zurückbringen", sagte Mutter Katherine Jackson. "Immerhin hat er die Höchststrafe bekommen." afp/AZ