Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus oder Tram erwischt wird, zahlt derzeit ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 Euro. Zu wenig, meint der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Er forderte Bund und Länder zu einer gemeinsamen Initiative gegen Schwarzfahren auf. Dabei sollen die Strafzahlungen für Schwarzfahrer auf bis zu 60 Euro angehoben werden. Wiederholungstäter sollen bis zu 120 Euro zahlen.
„Deutschland hat ein kundenfreundliches, offen zugängliches Bus- und Bahnsystem. Wer dies durch vorsätzliches Fahren ohne gültigen Fahrausweis missbraucht, begeht eine Straftat und schadet damit den ehrlichen Fahrgästen. Das können und wollen wir nicht tolerieren“, sagte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
Schwarzfahrer kosten jährlich 350 Millionen Euro
Der Verband schätzt, dass jährlich rund 3,5 Prozent aller Bus- und Bahnnutzer schwarzfahren. Dadurch entgehen den deutschen Nahverkehrsunternehmen pro Jahr bis zu 250 Millionen Euro an Einnahmen. Hinzu kämen die Kosten von 100 Millionen Euro jährlich für den Einsatz von Kontrollpersonal. „Das sind 350 Millionen Euro, die die Verkehrsunternehmen jedes Jahr kompensieren müssen. Die Zeche dafür zahlen am Ende die ehrlichen Kunden durch höhere Fahrpreise, die Kommunen durch höheren Defizitausgleich und die Verkehrsunternehmen durch geringere Einnahmen“, sagte Wolff.
In sozialen Netzwerken wird vor Kontrollen gewarnt
Der VDV-Geschäftsführer machte eine Rechnung auf. Die Strafe von 40 Euro entsprächen vielerorts etwa 16 Fahrten in die Stadt. Schwarzfahrer kalkulierten dies ein. "Damit erzielt man kaum Abschreckung, wie ja auch die Beispiele in den sozialen Netzwerken im Internet zeigen. Dort gibt es inzwischen Gruppen von Fahrgästen, die sich gegenseitig vor Fahrscheinkontrollen warnen. Jetzt ist es also schon so weit, dass potenzielle Schwarzfahrer sich online öffentlich helfen und organisieren."
Die Höchstgrenze der Strafzahlungen können die Unternehmen nicht von sich aus bestimmen, sie sind in Verordnungen festgelegt, über die Bundesregierung und die Länder bestimmen. Die Verkehrsbetreibe können die Strafen lediglich niedriger ansetzen. AZ