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Juristen-Tipps
08.03.2013

So verhalten Sie sich bei Online-Beschimpfungen

Schauspielerin Anna Loos wurde kürzlich auf ihrer Facebook-Seite als "arrogante Schlampe" bezeichnet. Sie wehrte sich dagegen.
Foto: Tobias Hase dpa

Anna Loos hat sich über Beschimpfungen im Internet geärgert. Wie man sich als Nutzer gegen Beleidigungen wehren kann, erklärt uns ein Rechtsanwalt.

Schauspielerin Anna Loos wurde kürzlich auf Facebook laut einem Medienbericht als "arrogante Schlampe aus dem Osten" und "abgehobener Superstar" beschimpft. Vor allem prominente Personen werden nicht nur von ihren Fans gelobt, sondern immer wieder übel angegangen. Das Problem: Die pöbelnden User melden sich unter anderem Namen an und bewegen sich anonym im Netz. Wir haben mit dem Augsburger Anwalt Hagen Hild über die Onlinebeschimpfungen gesprochen.

Anna Loos wurde beleidigt. Harald Glööckler und Boris Becker auch. Aber auch Privatpersonen müssen mit schlimmen Beschimpfungen im Netz leben. Steigt ihrer Meinung nach die Zahl der Betroffenen immer weiter?

Hild: Ja, definitiv. In persönlichen Gesprächsrunden, bei denen sich einige Leute gegenübersitzen, fällt weniger schnell ein Schimpfwort. Dann muss der "Täter" nämlich mit einer Reaktion der Gesprächspartner rechnen. Online bewegt er sich hingegen allein und anonym. Er meint, etwas veröffentlichen zu können, ohne dafür die Verantwortung zu tragen.

Ist es wirklich so einfach? Eigentlich kann man demjenigen doch auf die Schliche kommen...

Hild: Das ist leider sehr schwierig. Wenn eine Privatperson beschimpft wird und diese es der Polizei meldet, kann nicht viel für sie getan werden. Die Staatsanwaltschaft wird bei Beschimpfungen zum Beispiel bei Facebook das Opfer auf den Privatklageweg verweisen. Dann bleibt demjenigen nur, den Täter selbst zu suchen. Das bedeutet, man muss irgendwie an die Daten kommen.

Schauspielerin Anna Loos ist das jüngste Beispiel von Beschimpfungen im Netz. Sie wurde als "arrogante Schlampe aus dem Osten" betitelt und wehre sich öffentlich dagegen.
5 Bilder
Beschimpfungen bei Facebook und Co.: Promis und ihre Gegner
Foto: Georg Wendt dpa

Also hat ein Laie nur geringe Chancen, den Täter zur Rechenschaft zu ziehen?

Hild: Ja. Leider leben wir in einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Wenn die Justiz den normalen Bürger so behandeln würde, wie einen Staatsangehörigen, wäre alles in Ordnung. Dort werden Beleidigungsdelikte oder Drohungen äußerst kleinlich verfolgt. Gerichte müssten die Realität erkennen und sehen, dass es immer mehr zum Problem wird, wenn Privatpersonen anonym angegangen werden.

Wie kann man trotzdem gegen solche Beschimpfungen vorgehen?

Hild: Oft gibt es bei Communitys einen "Meldebutton", dort kann man beispielsweise Beleidigungen melden. Dem stehe ich sehr skeptisch gegenüber, weil man dann auch nicht sicher weiß, wo sie ankommt. Auch hat man keinen Nachweis, ob und welche Veröffentlichung man konkret beanstandet hat. Besser ist, die rechtswidrigen Einträge zu löschen und gar nicht darauf einzugehen. Wenn es häufiger vorkommt, sollte der User eine Beschwerdemail an den Provider - zum Beispiel Facebook - schicken und zusätzlich den Meldebutton nutzen, damit alle Wege abgesichert sind. Auf die Äußerungen einzugehen - wie Anna Loos es tat - würde ich nicht raten. Dann fühlen sich die Täter meist noch provoziert und melden sich erneut zu Wort.

Wann fallen Äußerungen unter den Begriff Diskussion, wann ist es eine Beschimpfung?

Hild: Am Beispiel der Schauspielerin kann man das gut zeigen. In der Aussage, sie sei eine "arrogante Schlampe aus dem Osten" steckt zum einen ein wahrer Tatsachenbestand (sie kommt aus Brandenburg) und zum anderen eine Meinungsäußerung ("sie ist arrogant"). Das Wort "Schlampe" allerdings ist eine strafbare Beleidigung. Außerdem kann diese sich zivilrechtlich mit Unterlassungsansprüchen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüchen zu Wehr setzen, wenn sie den Täter ermitteln kann.

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