Im Prozess um die sogenannte Stinkefinger-Aphrodite gegen das Nachrichtenmagazin "Focus" sowie mehrere Journalisten ist am Freitag in Athen ein Befangenheitsantrag gegen die drei Richter abgelehnt worden. Die Verteidiger des deutschen Magazins hatten den Antrag am Morgen zu Beginn des zweiten Verhandlungstages gestellt. Die Begründung: Das Gericht habe zu Beginn des Prozesses entschieden, dass es jedem Griechen erlaubt sein müsse, als Opfer von angeblich verunglimpfenden Presseveröffentlichungen zu klagen. Damit hätten die Richter die "Büchse der Pandora" geöffnet und den Weg frei gemacht für unzählige Klagen gegen Medienberichte, argumentierte die Verteidigung. Nach der Ablehnung des Befangenheitsantrags wurde der Prozess auf nächsten Donnerstag vertagt.
Griechische Liebesgöttin mit ausgestrecktem Mittelfinger
Der "Focus" hatte am 22. Februar 2010 den Satz "Betrüger in der Eurofamilie" und die griechische Liebesgöttin mit ausgestrecktem Mittelfinger auf dem Titel gezeigt und damit auf die desolate Finanzlage Griechenlands angespielt. Dies nahmen griechische Rechtsanwälte Anfang des Jahres 2011 zum Anlass für einen Rechtsstreit. Sie zeigten die Verantwortlichen wegen übler Nachrede, Verleumdung und Verunglimpfung griechischer Staatssymbole an.
Haftstrafen von bis zu sechseinhalb Jahren drohen
Der Prozess könnte mehrere Wochen, wenn nicht Monate dauern. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten Haftstrafen von bis zu sechseinhalb Jahren, sagten Rechtsanwälte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Von den Angeklagten, darunter auch "Focus"-Herausgeber Helmut Markwort, war am Freitag niemand vor Gericht erschienen. Sie wurden von ihren Rechtsanwälten vertreten. dpa/AZ