Der Münchner Prozess gegen acht mutmaßliche Internet-Terrorhelfer könnte eine überraschende Wende nehmen. Nach Angaben des Anwalts Mutlu Günal soll der Chef der deutschen Sektion der "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF), der die Angeklagten angehört haben sollen, vom Bundesverfassungsschutz als V-Mann eingeschleust worden sein. Die Verteidigung will nun die Vertreter der Bundesanwaltschaft als Zeugen vernehmen. Ein entsprechender Antrag an das Münchner Oberlandesgericht erging bereits.
Günal verglich die Situation mit dem NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das wegen V-Männern gescheitert war. Der V-Mann im aktuellen Fall soll aktiv zu Taten angestiftet haben. "Wenn der Big Boss für den Verfassungsschutz arbeitet, muss man sich fragen, was mit den kleinen Lichtern ist", sagte der Verteidiger am Rande der Verhandlung.
Propaganda für Al Qaida und Co
Der Prozess hatte am Dienstag begonnen. Die sieben Männer und eine Frau im Alter zwischen 17 und 30 Jahren sollen laut Anklage terroristische Vereinigungen im Ausland unterstützt haben, indem sie zwischen August 2006 und März 2008 im Internet radikal-islamistisches Propaganda-Material von Al Qaida, deren irakischem Ableger "Al Qaida im Zweistromland" und der kurdisch-irakischen Terrororganisation Ansar al Islam verbreiteten.
Darüber hinaus wirft die Bundesanwaltschaft den Angeklagten die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Vier von ihnen sollen für Al Qaida Mitglieder geworben haben. Ein Beschuldigter habe zudem beabsichtigt, sich aktiv am "Jihad" des Terrornetzwerks zu beteiligten. Er soll versucht haben, sich in einem Terrorcamp ausbilden zu lassen.
Unter den Angeklagten befinden sich auch der 23-jährige, gebürtige Hamburger Tarek Alexander H. mit Wohnsitz in Augsburg sowie der 28-jährige, in Illertissen geborene und zuletzt in Biberach an der Riß wohnhafte Daniel P. drs, dpa, dadp