Urteil: Gemeinde darf Hundehaltung einschränken
Eine Gemeinde darf einem Hauseigentümer vorschreiben, wie viele Hunde er auf seinem Grundstück höchstens halten darf. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
In dem Fall hatte ein Hausbesitzer auf seinem Grundstück in einem Wohngebiet zeitweise zehn Yorkshire-Terrier gehalten und diese Tiere auch in geringem Umfang gezüchtet. Die Nachbarn beschwerten sich über den Lärm. Daraufhin verbot der Kreis den Klägern die Haltung von mehr als vier Hunden auf ihrem Grundstück.
Der Fall landete vor Gericht. Und da entschieden die Richter: Eine Gemeinde darf Bürgern tatsächlich vorschreiben, wieviele Hunde sie höchstens auf ihrem Grundstück halten dürfen. Die Haltung von zehn Hunden überschreite das Maß der zulässigen Tierhaltung in einem Wohngebiet.
Es entspreche der allgemeinen Erfahrung, dass sich Hunde gegenseitig anbellten, so die Richter. Nichts anderes gelte auch für die eher kleinen Yorkshireterrier. Von zu vielen Tieren gehe für die Nachbarn eine unzumutbare Lärmbelästigung aus. Daher verstoße diese Hundehaltung gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 1 K 944/10.KO) ist rechtskräftig.
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