Es ist die große Narbe der französischen Luftfahrt: der Absturz einer Concorde am 25. Juli 2000 kurz nach ihrem Start vom Pariser Flughafen Charles de Gaulle. Einen Feuerschweif hinter sich herziehend war die Maschine in ein Hotel im zehn Kilometer entfernten Ort Gonesse gestürzt. Alle 100 Passagiere, darunter 97 Deutsche auf dem Weg zu einer Kreuzfahrt, neun Crewmitglieder und vier Menschen am Boden kamen ums Leben.
Das Unglück leitete das Ende des legendären „Donnervogels“ ein, wie das blitzschnelle Überschallflugzeug bewundernd genannt wurde. Wenige Jahre nach dem Crash stellte die Concorde den Flugbetrieb für immer ein. Wer oder was trug Schuld daran? Eine quälende Frage, die ein Prozess rund zehn Jahre nach dem Unglück klären sollte. Nach viermonatiger Verhandlung verurteilte ein Gericht am 6. Dezember 2010 die US-Fluggesellschaft Continental wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 200 000 Euro und einer Schadenersatz-Zahlung über eine Million Euro an Air France. Ein ehemaliger Continental-Mechaniker erhielt eine 15-monatige Bewährungsstrafe. Vier weitere Angeklagte wurden freigesprochen, darunter einstige Angestellte des Concorde-Herstellers Aérospatiale, ein ehemaliger Direktor der französischen Luftfahrtbehörde DGAC und Air France.
Beim ersten Prozess waren 30 Gutachter befragt worden
Dennoch legte die französische Fluggesellschaft ebenso wie Continental Berufung ein. Heute wird der Prozess in Versailles erneut aufgerollt. Und die Narbe, nie verheilt, reißt erneut auf. Beim ersten Prozess waren rund 60 Zeugen und 30 Sachverständige angehört worden, die teils widersprüchliche Ergebnisse ihrer jahrelangen Untersuchungen präsentierten. Die Richter folgten schließlich der These der französischen Flugunfall-Untersuchungsbehörde BEA, nach der der Überschalljet beim Start über eine Titan-Lamelle gerollt war, die eine zuvor gestartete Continental-Maschine verloren hatte. Der verurteilte Continental-Mitarbeiter hatte demnach ein Ersatzteil verwendet, das nicht den Vorschriften entsprach. Dadurch sei ein Reifen geplatzt, Gummiteile durchlugen einen Kerosintank des Flugzeugs, der ausströmende Treibstoff entzündete sich und zwei Triebwerke versagten.
Demgegenüber steht eine von Continental vertretene Theorie, nach der die Concorde bereits gebrannt haben soll, bevor sie das Metallstück überrollte. Continental-Anwalt Olivier Metzner stützte sich dabei auf mehrere Zeugenaussagen, unter anderem von Piloten und Feuerwehrmännern. Er beschuldigte nicht nur das Gericht der Einseitigkeit, sondern auch zwei Gutachter, ehemalige Mitarbeiter von Air France. Es handle sich um ein „protektionistisches Urteil“, das wirtschaftlichen Interessen folge. Der Staatsanwalt hielt den ehemaligen Leiter des Concorde-Programmes, Henri Perrier, für mitverantwortlich, da er die fast 80 Zwischenfälle unterschätzt habe, die bei den von Air France und British Airways betriebenen Überschallflugzeugen seit 1979 auftraten.
Tatsächlich hatte die technisch herausragende, aber fehleranfällige Maschine schon vor der Katastrophe wiederholt Probleme mit den Reifen. Perriers Anwalt hat angekündigt, sein 82 Jahre alter Mandant könne aus Gesundheitsgründen nicht erscheinen, und bat um einen Aufschub. Dem schloss sich Air-France-Anwalt Fernand Garnault an: Ohne Perrier habe die Verhandlung keinen Sinn, er alleine könne Informationen geben. Die meisten deutschen Angehörigen hatten nach einer Entschädigungszahlung auf ihr Klagerecht verzichtet.