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  3. Gefängnisse in Deutschland: Anti-Folter-Stelle prangert Haftbedingungen an

Gefängnisse in Deutschland
03.04.2012

Anti-Folter-Stelle prangert Haftbedingungen an

Blick aus dem Fenster einer Gefängniszelle (Symbolbild).
Foto: dpa

Folter in deutschen Gefängnissen? Das nicht, aber die Behörde erkennt beim Umgang mit Gefangenen eine Verletzung der Menschenwürde und nennt konkrete Beispiele.

Folter? Doch nicht in Deutschland. Aber wie die deutsche Anti-Folter-Stelle berichtet, werden auch hierzulande in Gefängnissen und Arrestzellen die Rechte von Gefangenen verletzt. Zu kleine Zellen, lange Einzelhaft, Videoüberwachung auf der Toilette - die deutsche Anti-Folter-Stelle prangert in ihrem neuen Bericht schlechte Haftbedingungen in zahlreichen Gefängnissen an. "Die Nationale Stelle ist auf keine Anzeichen von Folter gestoßen", heißt es im Jahresbericht 2010/2011 der Behörde von Bund und Ländern in Wiesbaden. "Allerdings hat sie in mehreren Fällen Missstände festgestellt, die nicht akzeptiert werden können."

Dreckige Matratzen, tote Insekten, verschmutze Wasserspender

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter überwacht seit 2008 die Zustände in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Kliniken , Abschiebehaft sowie Gewahrsamseinrichtungen von Polizei, Bundeswehr und Zoll. Eines der Beispiele, das die Prüfer nach der Inspektion in ihrem Bericht bemängelten, ist die  Jugendstrafanstalt Berlin. "Der besonders gesicherte Haftraum befand sich (...) in einem unhygienischen, ekelerregenden Zustand", heißt es im Bericht.  Die fleckige Schaumstoffmatratze sei mit toten Insekten übersät gewesen. Toilette und Wasserspender waren verdreckt. "Diese Form von Verschmutzung kann als Verletzung der Menschenwürde empfunden werden." Nach solchen Beschwerden der Anti-Folter-Stelle erhalten die Justizbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme, die oft aber nur zögerlich oder auf wiederholte Nachfrage abgegeben wurden, klagen die Menschenrechtsprüfer.

Häftlinge werden beim Gang auf die Toilette videoüberwacht

Häufiger Kritikpunkt war, dass Häftlinge unter besonderer Beobachtung auch beim Toilettengang durch Video oder einen Weitwinkelspion kontrolliert werden können. Dies sei eine Verletzung der Intimsphäre. Die Anti-Folter-Stelle fordert, die Toilettenecke auf dem Videobild zu verpixeln. In mehreren Justizvollzugsanstalten fanden Prüfer die Zellen zu klein oder überbelegt. Tageslicht und Frischluft seien ausgesperrt.

Die Überwachung durch Weitwinkelspione oder Video bemängelten die Prüfer auch in den Gewahrsamsräumen der Bundespolizei an Bahnhöfen oder Flughäfen. Mehrere Dienststellen der Polizei mussten sich den Hinweis gefallen lassen, dass Gefangene nicht ordentlich über ihre Rechte aufgeklärt würden. Dies galt auch für die Arbeit der Feldjäger an einigen Bundeswehrstandorten. In der psychiatrischen Klinik Lippstadt in Nordrhein-Westfalen fehlte es entweder an Therapeuten oder sie wechselten sehr häufig.

Die Anti-Folter-Stelle in Wiesbaden wacht über die Einhaltung des Folterverbots der Vereinten Nationen von 1984. In eigener Sache schrieb die Stelle, dass "die Kapazitäten für die regelmäßige Prüfung mehrerer tausend Gewahrsamseinrichtungen absolut unzureichend" seien. Die Stelle hat vier festangestellte und fünf ehrenamtliche Mitarbeiter. Erstmals wurde der Bericht gemeinsam für Behörden des Bundes und der Länder erstellt. AZ/dpa

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