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27.04.2012

Betreuungsgeld: Justizministerium hat verfassungsrechtliche Zweifel

Betreuungsgeld - Debatte geht weiter: Das Justizministerium hegt einem Zeitungsbericht zufolge schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung des von Union und FDP auf den Weg gebrachten Betreuungsgeldes.
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Betreuungsgeld - Debatte geht weiter: Das Justizministerium hegt einem Zeitungsbericht zufolge schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung des von Union und FDP auf den Weg gebrachten Betreuungsgeldes.
Foto: dpa

Betreuungsgeld - Justizministerium zweifelt: Das Bundesjustizministerium hat laut einem Zeitungsbericht schwerwiegende Bedenken gegen die Einführung des Betreuungsgeldes.

Betreuungsgeld - Debatte geht weiter: Das Justizministerium hegt einem Zeitungsbericht zufolge schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung des von Union und FDP auf den Weg gebrachten Betreuungsgeldes. Für eine Regelung, der zufolge Eltern, die die Betreuungsleistung einer kommunal finanzierten Einrichtung in Anspruch nähmen, von einem Bezug des Betreuungsgeldes ausgeschlossen würden, bestehe "ein hohes verfassungsrechtliches Risiko", zitiert die "Berliner Zeitung" einen internen Vermerk des FDP-geführten Ministeriums.

Betreuungsgeld: Justizministerin meldet Bedenken an

Je weniger die Eltern für die Betreuungseinrichtung ausgäben, "desto stärker setzt ein Betreuungsgeld von 150 Euro Anreize, das Kind aus der Betreuungseinrichtung herauszunehmen", heißt es dem Blatt zufolge weiter in dem Vermerk. Das gelte besonders für sozial schwächere Familien. Der Staat sei aber gehalten, die Familie als eigenständige und selbstverantwortliche Gemeinschaft zu respektieren. Zudem setze eine entsprechende Regelung Anreize für gering verdienende Frauen, ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben und gerate so in Konflikt mit dem Förderauftrag aus Artikel 3 des Grundgesetzes.

Betreuungsgeld ein Prestigeprojekt der CSU

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte bereits zuvor Bedenken gegen das Betreuungsgeld geäußert, will aber den Gesetzentwurf des Familienministeriums abwarten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich Anfang der Woche nach Angaben eines Sprechers "sehr erstaunt und verwundert" über die rechtlichen Bedenken von SPD und Grünen gegen das Betreuungsgeld gezeigt.

In CDU und FDP heftig umstritten

Es sei eine "Selbstverständlichkeit", dass im Kabinett vorgelegte Gesetzentwürfe verfassungsfest seien, sagte der Sprecher des Familienministeriums, das federführend für den Gesetzentwurf zuständig ist. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause oder privat organisiert betreuen lassen wollen, ist ein . Es ist aber in Teilen der CDU und in der FDP heftig umstritten. (afp, AZ)

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