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Wahlrecht
14.08.2013

Bundestagswahl 2013: Das ändert sich durch die umstrittene Reform

Bundestagswahl 2013: Das ändert sich durch die umstrittene Reform
Foto: Michael Kappeler (dpa)

Wenn am 22. September 2013 die Bundestagswahl stattfindet, greift zum ersten Mal das im Februar verabschiedete neue Wahlrecht. Was sich durch die Reform ändert, erfahren Sie hier.

Wie war die Sitzaufteilung auf die Bundesländer bislang geregelt?

Bei der vergangenen Bundestagswahl wurde noch das Sitzkontingent  auf die Parteien proportional zu ihrem bundesweiten  Zweitstimmenergebnis verteilt. In einem zweiten Schritt wurden dann  die Sitze einer jeden Fraktion anhand deren Stimmzahlen in den  einzelnen Bundesländern aufgeteilt. Maßgeblich für die  Zusammensetzung des Bundestags waren also das bundesweite  Zweitstimmenergebnis sowie die abgegebenen Stimmen in den einzelnen  Ländern.

Wie werden die Abgeordneten künftig auf die Bundesländer verteilt?

Durch das neue Wahlrecht wird die Sitzverteilung zuerst auf  Länderebene statt auf Bundesebene geregelt. Schon vor der Wahl  werden alle 598 festen Bundestagssitze entsprechend dem  Einwohneranteil der Bundesländer vergeben. Nach der Wahl wird die  festgelegte Sitzanzahl eines jeden Bundeslandes anhand des  jeweiligen Zweitstimmenergebnisses aufgeteilt.

Was ist das Problem mit den Überhangmandaten?

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland  mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis  zustehen würden. Da die zusätzlichen Mandate trotzdem den bei den  Erststimmen erfolgreichen Wahlkreisbewerbern zustehen, führte dies  in der Vergangenheit zu einer Verzerrung des Wahlergebnisses, weil  die Mandatsverteilung nicht mehr genau dem jeweiligen Stimmenanteil  der Parteien entsprach. Bei der Bundestagswahl 2009 erzielten die  Unionsparteien 22 Überhangmandate. Die Zahl der im Bundestag  vertretenen Abgeordneten wuchs deshalb auf 620. CDU und CSU  erhielten so einen relativen Vorteil

Wie werden die Überhangmandate jetzt geregelt?

Es wird zwar weiterhin Überhangmandate geben, doch die anderen  Parteien bekommen so viele zusätzliche Parlamentssitze - sogenannte  Ausgleichsmandate - zugesprochen, bis der Parteienproporz wieder  dem bundesweiten Zweitstimmenergebnis entspricht. Die sich  ergebende Gesamtzahl an Mandaten, die einer Partei inklusive  Überhang- und Ausgleichsmandaten zusteht, wird in einem zweiten  Schritt auf die Bundesländer anhand der dort jeweils erzielten  Zweitstimmen verteilt.

Warum wurde der Umgang mit den Überhangmandaten neu geregelt?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befand das alte Wahlrecht als  nicht leicht nachvollziehbar. Des Weiteren kamen die Richter zu dem  Schluss, dass die hohe Zahl an Überhangmandaten das  Zweitstimmenergebnis verzerre. Daraufhin gaben auch die  Koalitionsparteien dem Drängen der Opposition auf eine  Ausgleichsregelung nach.

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Welche Rolle spielt das negative Stimmgewicht?

Die Ablehnung des alten Wahlrechts wurde auch damit begründet, dass  das sogenannte negative Stimmgewicht künftig unwahrscheinlicher  sein soll. Hierbei handelt es sich um das Phänomen, dass eine  Partei unter Umständen als Folge des komplizierten  Mandatsverteilung auf Parteien und Bundesländer ein Mandat  verlieren konnte, obwohl das Zweitstimmenergebnis höher ausfiel.

Welche Folgen hat die Neuregelung für die Größe des Bundestages?

Nach Angaben des Bundeswahlleiters würden aus dem Wahlergebnis von  2009 nach dem neuen Wahlrecht 671 Abgeordnete resultieren. In den  beiden Legislaturperioden zwischen 1994 und 2002 fanden schon  einmal ähnlich viele Abgeordnete im Plenarsaal Platz. Allerdings  gibt es auch Szenarien, wonach die Zahl der Abgeordneten auf bis zu  800 steigen könnte. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich. Mit  Umbauplänen will sich die Bundestagsverwaltung jedenfalls wenn  nötig erst nach dem Wahltag befassen. (AZ/afp)

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