Rente mit 67: Mit dem 1. Januar beginnt der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67 – und zwar zunächst für alle, die 1947 geboren wurden und somit im Laufe des Jahres 65 werden. Sie müssen einen Monat länger arbeiten, um eine abschlagfreie Rente zu bekommen. Ausnahmen gibt es nur für Schwerbehinderte und für Arbeitnehmer mit mindestens 45 Beitragsjahren. 2029 soll die schrittweise Anhebung der sogenannten Regelaltersgrenze auf 67 Jahre abgeschlossen sein. Der erste Jahrgang, den das betrifft, ist der Geburtsjahrgang 1964.
Beitrag: Für Millionen Beschäftigte gibt es eine bescheidene Erleichterung beim Beitragssatz zur Rentenversicherung: Er sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Durchschnittsverdienst von 2500 Euro beispielsweise ergibt das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Entlastung von jeweils 3,75 Euro im Monat.
Riestern: Bei Riester-Verträgen werden Regelungen vereinfacht, die in der Vergangenheit für großen Unmut sorgten, weil Betroffene nach Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse – meist aus Unkenntnis – eigentlich fällige Beiträge nicht bezahlten. Die Betroffenen sollten dann staatliche Fördergelder zurückzahlen. Künftig ist es in solchen Fällen jedoch problemlos möglich, die nicht gezahlten Beiträge nachträglich zu entrichten – dann müssen die Zulagen nicht zurückgezahlt werden. In diesem Zusammenhang wird auch ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für mittelbar Zulageberechtigte eingeführt.
Private Vorsorge: Wer eine Renten- oder Lebensversicherung zur privaten Altersvorsorge neu abschließt, muss sich mit einem Garantiezins von nur noch 1,75 statt bisher 2,25 Prozent zufriedengeben. dpa