Im Wahljahr 2013 steigt voraussichtlich der Grundfreibetrag. Von Martin Ferber

Berlin „Mehr netto für alle“, haben CDU, CSU und FDP im Wahlkampf 2009 versprochen – bislang aber nicht eingelöst. Doch pünktlich zu Beginn des Wahljahres 2013 wird die Steuerlast sinken. Wegen der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten klettert nach Berechnungen des Finanzministeriums der steuerfreie Grundbetrag 2013 von 8004 auf 8124 und im Jahr darauf auf 8352 Euro. Weil erst danach die Besteuerung beginnt, haben die Bürger mehr Geld in der Tasche.
Ein Wahlgeschenk ist die Erhöhung allerdings nicht, vielmehr ist die Regierung verfassungsrechtlich verpflichtet, alle zwei Jahre das Existenzminimum zu ermitteln. Die Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung sind nach dem Grundgesetz vor dem Zugriff des Fiskus geschützt. Die genauen Zahlen wird die Regierung zum Jahresende vorlegen, wenn der neue Existenzminimumbericht erscheint.
Damit gibt es auch für Langzeitarbeitslose mehr Geld: Wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie der höheren Nettolöhne dürfte auch der Regelsatz für die Bezieher von Hartz IV von derzeit 374 Euro im Monat auf 382 Euro 2013 und 390 Euro im Jahr 2014 steigen.
Die schwarz-gelbe Regierung will zusätzlich die „kalte Progression“ abbauen, wegen des Widerstandes von SPD und Grünen gab es dafür aber keine Mehrheit im Bundesrat. Die Erhöhung des Grundfreibetrags ist wegen des Verfassungsranges dagegen unumstritten.
Gesetzentwurf Steuerentlastung
Beschlussempfehlung Finanzausschuss
Länderantrag zu höheren Spitzensteuersatz
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Mitteilung zu 10-Punkte-Plan von Oktober
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