Heute entscheidet der Bundestag über das geplante Familienpflegegesetz. Der Entwurf der Regierung zur sogenannten Familienpflegezeit sieht vor, dass Arbeitnehmer für bis zu zwei Jahre mit reduzierter Stundenzahl arbeiten können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Nach der Pflegezeit wird zum Ausgleich weiter nur ein reduzierter Lohn gezahlt, auch wenn der Arbeitnehmer wieder voll arbeitet. Dies gilt so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Schröder verteidigt geplantes Familienpflegegesetz
Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hat das geplante Familienpflegegesetz gegen Kritik am fehlenden Rechtsanspruch verteidigt. Die Regelung werde auch ohne Rechtsanspruch "großen Erfolg" haben, sagte sie am Donnerstag im Deutschlandfunk. Viele große Unternehmen hätten zugesagt, die Familienpflegezeit einzuführen. Es gebe zudem den Anspruch auf Teilzeitarbeit, die ein Arbeitgeber nur aus "gewichtigen Gründen" ablehnen könne.
Die Sitzung des Bundestags beginnt um neun Uhr. dapd/AZ