GEZ-Kritiker werden sich freuen: Für Computer mit Internet-Anschluss muss man keine Rundfunkgebühren zahlen. Das hat ein Gericht entschieden. Von Sascha Borowski

GEZ-Kritiker werden sich freuen: Für Computer mit Internet-Anschluss muss man keine Rundfunkgebühren zahlen. Das hat dasVerwaltungsgericht Braunschweig entschieden.
Der Richter gab damit der Klage einer Computerbesitzerin gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) statt.
Die Frau hat einen PC mit Internet-Zugang, den sie zu Hause für ihre Tätigkeit als Diplomübersetzerin und damit gewerblich nutzt. Für ihren Privathaushalt zahlt sie seit 1991 Rundfunkgebühren.
Nachdem die Frau den NDR über ihren Computer informiert hatte, forderte der Sender sie auf, auch dafür Rundfunkgebühren zu bezahlen. Gewerblich genutzte PCs mit Internetzugang seien gesondert anmelde- und gebührenpflichtig, argumentierte der NDR. Zweitgeräte seien nur dann von der GEZ-Gebühr befreit, wenn sie privat genutzt werden.
Die Frau wollte sich damit nicht abfinden, zog gegen den NDR vor Gericht - und bekam Recht.
Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden, so das Braunschweiger Gericht. Dies treffe für den PC der Klägerin nicht zu. Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt. Eine solche Nutzung sei im gewerblichen Bereich auch eher unüblich.Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten wie Fernseher oder Radio sei also nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig zum Rundfunkempfang genutzt werde, meinte das Gericht.
Darüber hinaus stelle der NDR derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung. Er "streame" seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können. Dies habe der NDR durch seine Kapazitätsangaben vor Gericht nicht belegt.
Der Computer der Frau sei auch deshalb von der Gebühr befreit, weil es sich um ein Zweitgerät handelt, so der Richter. Die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte gelte nicht nur für privat genutzte, sondern auch für gewerblich genutzte Computer mit Internetanschluss. Das Gericht nahm dazu auf sein Grundsatzurteil vom Mai 2008 (30.05.2008 - Az. 4 A 149/07) Bezug.
Das aktuelle Urteil (Urt. v. 20.11.2009 - Az. 4 A 188/09) ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens die Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zugelassen. Diese wird es wohl auch geben: Gegenüber dem Fachportal heise.de kündigte der NDR bereits an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Ohnehin ist die Braunschweiger Entscheidung kein Freibrief für alle Computerbesitzer. Die deutschen Gerichte haben zur Frage der Rundfunkgebühren für internetfähige PCs bisher uneinheitlich entschieden. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht ebenfalls noch aus.
Derzeit kassiert die GEZ für sogenannte neuartige Rundfunkgeräte 5,76 Euro im Monat. Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt seit Januar 2009für ein Radio 5,76 Euro, für einen ein Fernseher 17,98 Euro, und für ein Radiound Fernsehgerät zusammen ebenfalls 17,98 Euro. Diskutiert wird allerdings auch schon, ob die Gebühren für Internet-Computer und Handys ebenfalls auf 17,98 Euro angehoben werden. bo
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