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19. Januar 2010 11:25 Uhr

Urteil

Gericht stoppt GEZ-Gebühr für Computer

Niederlage für die GEZ: Das Urteil eines Gerichts in Gießen hat die Pflichtgebühr für Computer erneut in Frage gestellt.

GEZ-Gebühren für Computer mit Internetanschluss? Nicht nur das Verwaltungsgericht Gießen meint nein. Allerdings ist die Rechtsprechung in Deutschland uneinheitlich. Bild: dpa
Foto: jb/hg_ck

Erneute Pleite für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die GEZ: Mit dem Verwaltungsgericht Gießen hat ein weiteres Gericht zuungunsten der Rundfunkgebühr für Computer entschieden.

Am Montag reichte eine knappe Stunde, um der Klage eines Optikers aus Gießen stattzugeben. Der hatte gegen den Hessischen Rundfunk (HR) geklagt, weil er für seinen geschäftlich genutzten Computer eine monatliche GEZ-Gebühr von 5,76 Euro zahlen sollte.

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Das Gerät, mit dem theoretisch der Empfang der öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote möglich ist, werde dazu aber nicht benutzt, so der Kläger. Das Gericht entschied im Sinne des Optikers. Begründung: Der Empfang der Rundfunkprogramme sei nur "eine untergeordnete" Funktion von Computern.

Die Kammer entschied, dass der HR hätte nachweisen müssen, dass der Computer zum Rundfunkempfang bereitgehalten worden sei, um Gebühren zu erheben. Dies sei der Rundfunkanstalt nicht gelungen.

"Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig", sagt Gerichtssprecherin Sabine Dörr. Sie rechnet mit einem Berufungsverfahren.

Eine Grundsatzentscheidung für die Bundesrepublik kann das Urteil ohnehin nicht sein. "Das hat nur zwischen Kläger und Beklagtem Bestand", so Dörr. Doch die Fälle, in denen ähnliche Klagen Erfolg haben, mehren sich.

Erst im Dezember hatte das Landgericht Braunschweig mit gleicher Begründung einer Klägerin stattgegeben, die für ihren, gewerblich genutzten, Computer keine GEZ-Gebühren zahlen wollte.

Im Fall Gießen wäre die nächste Instanz der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Fortsetzung also wahrscheinlich. (cpa, ddp)

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