Die bisher gültigen Regelsätze für HartzIV-Empfänger sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Parlament eine kurze Frist gesetzt, um die Gesetze zu ändern. Das Urteil bedeutet aber nicht unbedingt, dass die Bedürftigen mehr Geld bekommen.



Das Bundesverfassungsgericht hat das mit Spannung erwartete Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen gefällt. Die bisher gültigen Regelungen sind nach der Entscheidung des Gerichts verfassungswidrig.
Die Richter setzten dem Parlament eine kurze Frist. Bis zum Jahresende muss der Gesetzgeber die entsprechenden Gesetze neu regeln.Bis dahin bleiben die verfassungswidrigen Vorschriften weiter anwendbar.
Dem Urteil zufolge sind die seit 2005 geltenden «Hartz IV»-Regelsätze für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig. Die Leistungen seien nicht korrekt ermittelt worden. Die gesetzlichen Vorschriften genügten daher nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren
Das Gericht sah sich jedoch nicht dazu befugt, selbst bestimmte Sätze festzusetzen. Dies begründeten die Richter mit dem «Gestaltungsspielraum» des Gesetzgebers in diesem Bereich. Die zu Beginn der Arbeitsmarktreform «Hartz IV» im Jahr 2005 geltenden und auch die heutigen Regelleistungen für Alleinstehende, erwachsene Partner und Kinder seien «nicht offensichtlich unzureichend», betonte das Gericht. Der Gesetzgeber sei daher nicht unmittelbar verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen.
Reichen die Hartz IV-Beträge aus, um den tatsächlichen Bedarf der Kinder abzudecken? Das war die Ausgangsfrage, die die Richter des Bundesverfassungsgerichts zu beantworten hatten.
Bei dem Urteil ging es aber auch um das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, die das BVG nun ebenfalls entschieden hat. Dazu nimmt der Erste Senat unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in seiner 78-seitigen Urteilsbegründung Stellung. Das Karslruher Urteil könnte den hoch verschuldeten Staat weitere Milliarden kosten.
Drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen hatten gegen die Hartz-Regelungen für ihren Nachwuchs geklagt. Ihnen schien die Kinder-Stütze ungerecht berechnet und zu knapp bemessen.
Unterdessen ist die Zahl der Arbeitnehmer mit zusätzlichem Bezug von Hartz-IV-Leistungen weiter gestiegen, wie die «Frankfurter Rundschau» unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei. Demnach bezogen im September knapp 1,4 Millionen Berufstätige Hartz IV - ein Prozent mehr als ein Jahr zuvor.Stark zugenommen hat vor allem die Zahl der Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit Minijobs - nämlich um sieben Prozent auf gut 774.000. Die Gruppe der Leistungsbezieher mit Erwerbseinkommen über 800 Euro im Monat schrumpfte dagegen um 13 Prozent auf 337.000. Von Januar bis September subventionierte der Staat diese Arbeitnehmer mit 8,1 Milliarden Euro. dpa/ddp/AZ
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