Das Urteil im Fall Brunner ist gesprochen. Aber anders als bei anderen Mordprozessen lassen sich die Ereignisse von Solln im September vergangenen Jahres nicht einfach zu den Akten legen. Was war? Was bleibt?
Am Anfang stand das Entsetzen über den Tod eines Menschen, der nur deshalb sterben musste, weil er für Werte eingetreten ist, auf denen unsere Gesellschaft ruht: Dominik Brunner hat sich schützend vor vier wehrlose Kinder gestellt. Er hat, als er mit anhören musste, wie sie bedroht und beleidigt wurden, ihre Würde verteidigt. Er ist mutig drohender Willkür und Gewalt entgegengetreten. Er wollte auf dem Bahnsteig in Solln nicht zulassen, dass sich rücksichtsloser Egoismus und hemmungslose Aggression durchsetzen. Kurz gesagt: Er hat in einer ganz konkreten Situation das verteidigt, was Grundbedingung ist für das soziale Zusammenleben von Menschen.
Weit über Bayern hinaus hat der Tod Brunners Menschen wach gerüttelt. Die ersten Berichte lösten eine Welle der Solidarität aus. Tausende demonstrierten gegen Gewalt und für Zivilcourage. Es wurde eine Stiftung gegründet, die seinen Namen trägt. Brunner soll als Vorbild in Erinnerung bleiben. Das ist gut so: Eine Gesellschaft der Einzelkämpfer hat solche Vorbilder weiß Gott nötig.
Staatsanwaltschaft ohne Spürsinn für öffentliche Kommunikation
Daran darf auch die seltsam irritierende öffentliche Debatte zum Auftakt des Prozesses nichts ändern. Die Staatsanwaltschaft hatte, offenkundig ohne den rechten Spürsinn für öffentliche Kommunikation, mit Details hinterm Berg gehalten, die von den Verteidigern selbstverständlich als Steilvorlage genutzt wurden, um zu versuchen, die Anklage wegen Mordes zu erschüttern: Dass Brunner nicht unmittelbar an den Verletzungen durch die Schläge und Tritte, sondern in deren Folge an Herzversagen starb und dass er als Erster zugeschlagen hat.
Es gab keinen vernünftigen Grund, dies zu verschweigen. Im Gegenteil: Gerade weil sie es verschwiegen haben, brachten die Staatsanwälte beinahe ihre eigene Anklage ins Wanken. Die Richter haben diesen Makel getilgt. Sie stellten fest: Brunner könnte mit seinem Herzfehler, wäre er nicht so brutal attackiert worden, noch lange leben. Klar ist jetzt auch: Der erste Faustschlag war Notwehr.
Noch wichtiger freilich ist die rechtliche Bewertung als Mord. Bei Mord kommt es entscheidend auf das Motiv an. Und unter Juristen ist umstritten, wie weit die Generalklausel "sonstige niedrige Beweggründe" in Paragraf 211 des Strafgesetzbuchs reicht. Die Münchner Richter haben das Recht sehr weit ausgelegt. Das Urteil ist hart. Aber es ist dem Fall angemessen. Es war Mord, was sonst? Bleibt zu hoffen, dass auch der Bundesgerichtshof das so sieht.