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Verbotsantrag
14.12.2012

NPD-Verbot: Hessen schert aus

In einem zweiten Anlauf soll nun das Verbot der NPD gelingen.
Foto: Jens Büttner, dpa

Die Länder gehen beim NPD-Verbot voraus: Der Bundesrat wird einen Verbotsantrag in Karlsruhe stellen. Doch der Start von Versuch Nummer zwei hat einen Fehler: Hessen will nicht.

Es ist eine wenig ruhmreiche Aufgabe für Jörg-Uwe Hahn. Der FDP-Mann und hessische Justizminister steht am Rednerpult im Bundesrat und überbringt die unliebsame Nachricht, dass sein Bundesland ausschert: Während die übrigen Länder geschlossen und mehr oder minder überzeugt Ja zu einem neuen Verbotsverfahren gegen die NPD sagen, kommt von Hessen ein entschlossenes Jein. In der Sprache der Länderkammer bedeutet das: Enthaltung. Den Hessen ist das Risiko zu groß, dass ein Verbotsantrag erneut scheitert. Ganz abseitsstehen wollen sie im Kampf gegen den Rechtsextremismus aber nicht. Also kein Ja und auch kein Nein. Der Bundesrat startet nun dank der Hessen mit einem kleinen Makel in das große Wagnis des NPD-Verfahrens.

NPD-Verbot: Erster Versuch scheiterte jäh

Vor knapp zehn Jahren machten Bund und Länder vor dem Bundesverfassungsgericht den ersten Versuch, die rechtsextreme Partei zu verbieten. Das Vorhaben endete jäh: Die Karlsruher Richter zerpflückten den damaligen Vorstoß von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung und bescheinigten den drei Verfassungsorganen schwere handwerkliche Fehler.

Hahn erinnert an die wenig glanzvolle Initiative, um das Jein seines Landes zu begründen. An den Risiken und Bedenken von damals habe sich nichts geändert, erklärt er. Die Gefahr eines erneuten Misserfolgs sei da, die NPD könne von der neuen Aufmerksamkeit nur profitieren - und überhaupt löse ein Parteiverbot nicht das Problem des Rechtsextremismus. Aber selbstverständlich stehe Hessen einem neuen Antrag nicht im Weg, schiebt er nach. Schließlich sei die "Zielsetzung legitim".

NPD: Regierungschefs wettern gegen "braune Horde"

Ziel ist, die NPD aus der politischen Landschaft zu entfernen, zu verhindern, dass Funktionäre weiter in Bierzelten ihre rechte Gesinnung verbreiten und die Partei dafür Geld vom Staat kassiert. So erklären es die Ländervertreter im Bundesrat. Die Regierungschefs wettern mit starken Worten gegen die NPD. Von einer "braunen Horde" ist da die Rede, von "widerlichem Gedankengut" und von engen Verbindungen zu rechtsextremen Mördern, die unschuldige Bürger überfallen und Häuser anzünden.

Es taucht aber auch die eine oder andere Stichelei auf, dass nur 15 von 16 Ländern Ja sagen zu Versuch Nummer zwei. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) etwa bringt die Zahl gleich mehrfach in seiner Rede unter. Die Länder hätten sich ein geschlossenes Votum gegen die NPD gewünscht.

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Die Enthaltung Hessens bleibt formal ohne Bedeutung. Dass der Bundesrat einen neuen Verbotsantrag stellt, ist auch so beschlossen. Dafür hätte schon eine einfache Mehrheit gereicht. Aber auf das Signal kommt es an. Die Gruppe der Skeptiker ist nach dem Geschmack der Länder schon groß genug. Auf einen weiteren Bedenkenträger aus den eigenen Reihen hätten sie gut verzichten können.

NPD-Verbot: Risiken sind groß

Im Bund gehört vor allem Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zu den Mahnern. Er listet die Risiken eines Verbotsverfahrens auf, so oft er kann. Da die Länder nun aber gegen alle Widerstände vorgeprescht sind, steht er unter großem Druck. Die Bundesregierung kann sich schwerlich komplett aus dem Verfahren heraushalten. Der Verdacht, beim Kampf gegen den Rechtsextremismus nachlässig zu sein, macht sich nicht gut im Wahljahr.

Die SPD poltert längst gegen die Unentschlossenheit von Schwarz-Gelb in der Frage und fordert einen eigenen Verbotsantrag aller Verfassungsorgane - also auch von Bundestag und Bundesregierung. Rein formal würde ein Antrag genügen.

Regierung und Parlament könnten sich mit einem Kompromiss retten: Sie könnten sich dem Antrag des Bundesrats anschließen, anstatt eigene Verbotsanträge in Karlsruhe vorzulegen. Damit wäre der Vorwurf beiseite geräumt, der Bund lasse die Länder beim Kampf gegen Rechts allein. Gleichzeitig müssten sich Bundesregierung und Bundestag nicht mit voller Kraft in das Verfahren stürzen.

Die Bundesregierung will sich mit einer Entscheidung Zeit lassen, bis spätestens Ende März. Wann sich der Bundestag positioniert, ist noch unklar. Ohnehin wird ein Verfahren lange dauern - egal ob mit einem oder drei Anträgen. Es könnten Jahre vergehen, bis die Hessen wissen, ob sie mit ihrer vorsichtigen Zurückhaltung richtig lagen. (dpa)

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