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Verbotsantrag: NPD-Verbot: Hessen schert aus

Verbotsantrag

NPD-Verbot: Hessen schert aus

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    In einem zweiten Anlauf soll nun das Verbot der NPD gelingen.
    In einem zweiten Anlauf soll nun das Verbot der NPD gelingen. Foto: Jens Büttner, dpa

    Es ist eine wenig ruhmreiche Aufgabe für Jörg-Uwe Hahn. Der FDP-Mann und hessische Justizminister steht am Rednerpult im Bundesrat und überbringt die unliebsame Nachricht, dass sein Bundesland ausschert: Während die übrigen Länder geschlossen und mehr oder minder überzeugt Ja zu einem neuen Verbotsverfahren gegen die NPD sagen, kommt von Hessen ein entschlossenes Jein. In der Sprache der Länderkammer bedeutet das: Enthaltung. Den Hessen ist das Risiko zu groß, dass ein Verbotsantrag erneut scheitert. Ganz abseitsstehen wollen sie im Kampf gegen den Rechtsextremismus aber nicht. Also kein Ja und auch kein Nein. Der Bundesrat startet nun dank der Hessen mit einem kleinen Makel in das große Wagnis des NPD-Verfahrens.

    NPD-Verbot: Erster Versuch scheiterte jäh

    Vor knapp zehn Jahren machten Bund und Länder vor dem Bundesverfassungsgericht den ersten Versuch, die rechtsextreme Partei zu verbieten. Das Vorhaben endete jäh: Die Karlsruher Richter zerpflückten den damaligen Vorstoß von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung und bescheinigten den drei Verfassungsorganen schwere handwerkliche Fehler.

    Hahn erinnert an die wenig glanzvolle Initiative, um das Jein seines Landes zu begründen. An den Risiken und Bedenken von damals habe sich nichts geändert, erklärt er. Die Gefahr eines erneuten Misserfolgs sei da, die NPD könne von der neuen Aufmerksamkeit nur profitieren - und überhaupt löse ein Parteiverbot nicht das Problem des Rechtsextremismus. Aber selbstverständlich stehe Hessen einem neuen Antrag nicht im Weg, schiebt er nach. Schließlich sei die "Zielsetzung legitim".

    NPD: Regierungschefs wettern gegen "braune Horde"

    Ziel ist, die NPD aus der politischen Landschaft zu entfernen, zu verhindern, dass Funktionäre weiter in Bierzelten ihre rechte Gesinnung verbreiten und die Partei dafür Geld vom Staat kassiert. So erklären es die Ländervertreter im Bundesrat. Die Regierungschefs wettern mit starken Worten gegen die NPD. Von einer "braunen Horde" ist da die Rede, von "widerlichem Gedankengut" und von engen Verbindungen zu rechtsextremen Mördern, die unschuldige Bürger überfallen und Häuser anzünden.

    Es taucht aber auch die eine oder andere Stichelei auf, dass nur 15 von 16 Ländern Ja sagen zu Versuch Nummer zwei. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) etwa bringt die Zahl gleich mehrfach in seiner Rede unter. Die Länder hätten sich ein geschlossenes Votum gegen die NPD gewünscht.

    Die Enthaltung Hessens bleibt formal ohne Bedeutung. Dass der Bundesrat einen neuen Verbotsantrag stellt, ist auch so beschlossen. Dafür hätte schon eine einfache Mehrheit gereicht. Aber auf das Signal kommt es an. Die Gruppe der Skeptiker ist nach dem Geschmack der Länder schon groß genug. Auf einen weiteren Bedenkenträger aus den eigenen Reihen hätten sie gut verzichten können.

    NPD-Verbot: Risiken sind groß

    Das ist die NPD

    Die NPD ist eine rechtsextreme, deutsche Partei. Zahlen und Fakten:

    NPD steht für Nationaldemokratische Partei Deutschlands.

    Gegründet wurde die Kleinpartei im Jahr 1964.

    2013 hatte die NPD rund 5400 registrierte Mitglieder.

    Die NPD tritt offensiv gegen den demokratischen Rechtsstaat auf. Aus Sicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz will die Partei die gegenwärtige politische Ordnung in Deutschland überwinden.

    Nach Überzeugung der Experten sind Ausländerhass und Antisemitismus "in der NPD tief verwurzelt".

    2003 scheiterte ein erster Versuch, die rechtsextreme NPD zu verbieten.

    Die Anhänger der NPD stammen nach einem Bericht der Konrad-Adenauer-Stiftung vor allem aus den unteren gesellschaftlichen Schichten. Keine andere Partei außer der Linken weist zudem einen so hohen Anteil ostdeutscher Mitglieder auf.

    NPD-Wähler sind meist jung und männlich.

    Die Wahlergebnisse der NPD sind in den neuen Bundesländern in der Regel besser als in den alten: Derzeit ist die Partei in den Landtagen von Sachsen (5,6 Prozent, 2009) und Mecklenburg-Vorpommern (6,0 Prozent, 2011) vertreten.

    Vorsitzender ist seit Januar 2014 Udo Pastörs. Er gilt als rechtsextremer Hardliner und ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Volksverhetzung.

    Aus Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung erhielt die NPD 2012 nach einer Übersicht der Bundestagsverwaltung 1,436 Millionen Euro. 2013 stoppte der Bundestag diese Zahlungen, das Bundesverfassungsgericht bestätigte dies.

    Im Bund gehört vor allem Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zu den Mahnern. Er listet die Risiken eines Verbotsverfahrens auf, so oft er kann. Da die Länder nun aber gegen alle Widerstände vorgeprescht sind, steht er unter großem Druck. Die Bundesregierung kann sich schwerlich komplett aus dem Verfahren heraushalten. Der Verdacht, beim Kampf gegen den Rechtsextremismus nachlässig zu sein, macht sich nicht gut im Wahljahr.

    Die SPD poltert längst gegen die Unentschlossenheit von Schwarz-Gelb in der Frage und fordert einen eigenen Verbotsantrag aller Verfassungsorgane - also auch von Bundestag und Bundesregierung. Rein formal würde ein Antrag genügen.

    Regierung und Parlament könnten sich mit einem Kompromiss retten: Sie könnten sich dem Antrag des Bundesrats anschließen, anstatt eigene Verbotsanträge in Karlsruhe vorzulegen. Damit wäre der Vorwurf beiseite geräumt, der Bund lasse die Länder beim Kampf gegen Rechts allein. Gleichzeitig müssten sich Bundesregierung und Bundestag nicht mit voller Kraft in das Verfahren stürzen.

    Die Bundesregierung will sich mit einer Entscheidung Zeit lassen, bis spätestens Ende März. Wann sich der Bundestag positioniert, ist noch unklar. Ohnehin wird ein Verfahren lange dauern - egal ob mit einem oder drei Anträgen. Es könnten Jahre vergehen, bis die Hessen wissen, ob sie mit ihrer vorsichtigen Zurückhaltung richtig lagen. (dpa)

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