Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) hat einen Streit darüber entfacht, ob die islamische Scharia bei Familienstreitigkeiten auch in Deutschland gelten soll. In einem Interview hatte er sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, islamische Schiedsgerichte in Deutschland zuzulassen. „Wenn dies wie im Sport oder im Handel geschieht, dann ist das vertretbar“, hatte er gesagt. Zugleich hatte Hartloff betont, dass diese Schlichtungsstellen, die er sich in familienrechtlichen Fragen vorstellen kann, den deutschen Rechtsstaat keinesfalls ersetzen sollen.
Heftige Kritik
Trotz dieser Relativierung wird Hartloffs Vorschlag heftig kritisiert. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Maria Böhmer (CDU), verurteilt den Vorschlag. Sie sieht keinerlei integrative Wirkung in einer neuen Debatte um die Einführung der Scharia. „Die Anerkennung von Scharia-Schiedsgerichten würde den Druck auf Muslime steigern, sich in Streitfragen solchen Friedensrichtern zuzuwenden“, sagt Böhmer.
Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) lehnt den Vorschlag Hartloffs entschieden ab und bekräftigt, dass eine Paralleljustiz nicht akzeptabel sei. Gegenwind erfährt Hartloffs Äußerung auch vonseiten der Richterschaft. Thomas Edinger, der Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Richterbundes, erklärt: „Es kann nicht sein, dass ein solches Schiedsgericht in irgendeiner Form einen staatlichen Charakter bekommt.“
Außergerichtliche Einigungen auf Grundlage der Scharia gibt es bereits, doch haben diese nicht das Gewicht einer Gerichtsentscheidung. In seiner Äußerung deutet Hartloff jedoch eine feste Institutionalisierung dieser Mediationsverfahren an. So möchte er in Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft Beratungsstellen einrichten, in denen die Zeugen dieser Verfahren sich zu ihren Rechten informieren können.
Scharia wird bereits in deutschen Gerichten angewandt
Ungeachtet der erneuten Debatte werden an deutschen Gerichten bereits Teile der Scharia als Grundlage für Urteilssprüche angewandt – etwa wenn ein Ehepaar, das in Pakistan geheiratet hat und keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, sich an einem deutschen Gericht scheiden lassen möchte. In diesen Fällen gilt das internationale Privatrecht. Dies sieht vor, dass das zuständige Gericht ausländisches Recht anwendet. Da einige arabische Staaten Teile der Scharia in ihr Zivilrecht aufgenommen haben, kann es passieren, dass ein deutscher Richter nach den Vorgaben der Scharia über die Aufteilung der Besitzverhältnisse eines Ehepaares urteilt – zumindest soweit dies auch mit dem deutschen Recht vereinbar ist.
Eine Seltenheit sind diese Fälle nicht. „Wir haben solche Urteile ständig am Amtsgericht“, sagt der Richterbund-Vorsitzende Thomas Edinger. Allerdings seien es für ihn und seine Kollegen die „schlimmsten Fälle“, da sich die Richter in das jeweilige Recht einarbeiten müssen. Denn in der juristischen Ausbildung spielt die Scharia noch keine Rolle.