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20. August 2010 13:50 Uhr

Volksinitiative

Schweizer wollen Todesstrafe für Sexualmörder einführen

In der Schweiz soll die Todesstrafe wieder eingeführt werden - für Sexualmörder. Das fordert jetzt eine Initiative - und hat mit ihrem Vorstoß eine breite Diskussion ausgelöst.

Todesstrafe
Foto: dpa

In der Schweiz soll die Todesstrafe wieder eingeführt werden - für Sexualmörder. Das fordert eine neue Initiative - und hat damit eine breite Diskussion ausgelöst.

In der Schweiz ist die Todesstrafe - wie in vielen anderen Ländern auch - längst abgeschafft. Die Schweizer Bundesverfassung verbietet Hinrichtungen ebenso wie die Protokolle der Europäischen Menschenrechtskommission, die auch von der Schweiz unterschrieben wurden.

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Das stört die Organisatoren der Volksinitiative mit dem Titel "Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch" wenig. Sie wollen, dass rechtskräftig verurteilte Sexualmörder mit dem Tod bestraft werden. Die Hinrichtung solle innerhalb von drei Monaten nach dem endgültigen Urteil vollzogen werden. Die Hinrichtungsmethode bliebe dem Gericht überlassen, so die Initiative.

Nach Angaben der Zeitung NZZ hat die zuständige Bundeskanzlei die Initiative formell geprüft und für korrekt befunden. Damit könnte der Initiativtext demnächst im Schweizer Bundesblatt veröffentlicht und dann mit der Unterschriftensammlung begonnen werden.

Der Vorstoß hat in der Schweiz eine breite Diskussion ausgelöst - über die Todesstrafe selbst, aber auch über das Instrument der Volksinitiative.

Für eine Volksinitiative zur Änderung der Verfassung müssen in der Schweiz 100.000 Unterschriften gesammelt werden. War die Sammlung erfolgreich, ist die Volksinitiative formell zustande gekommen. Dann muss sich die Politik damit beschäftigen und eine Empfehlung abgeben. Das Parlament kann der Initiative zustimmen, sie ablehnen oder einen Gegenvorschlag machen. Das letzte Wort haben dann die Schweizer selbst: Sie dürfen über die Verfassungsänderung abstimmen.

Bis dahin würden auch im Fall der neuen Initiative noch mehrere Jahre vergehen - wenn es überhaupt soweit kommt. Jetzt streiten in der Schweiz erst einmal die Juristen, ob die Todesstrafe nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstößt. In diesem Fall könnte die Volksinitiative für ungültig erklärt werden. (bo)

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