Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Bundestag: Sterbehilfe ist kein Fall für Dienstleister

Bundestag
06.11.2015

Sterbehilfe ist kein Fall für Dienstleister

Sein Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe erhielt die Mehrheit im Bundestag: Nach der Abstimmung suchte Kanzlerin Merkel die Nähe des CDU-Abgeordneten Michael Brand.
Foto: Dietmar Gabbert (dpa)

Drei Stunden debattierte der Bundestag über die geplante Neuregelung zur Suizid-Beihilfe. Am Ende steht eine klare Mehrheit für ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfevereine.

Michael Brand kann sich vor Glückwünschen kaum retten. Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles von der SPD stürmt auf den jungen hessischen CDU-Abgeordneten zu, fällt ihm um den Hals und herzt ihn, Gesundheitsminister Herrmann Gröhe von der CDU klopft ihm auf die Schulter, sein Fraktionschef Volker Kauder gratuliert ihm und sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt, um ihm die Hand zu schütteln.

Denn Brand, der in wenigen Tagen seinen 42. Geburtstag feiert und seit zehn Jahren den Wahlkreis Fulda im Bundestag vertritt, hat etwas geschafft, was selbst seine Anhänger und Unterstützer so nicht erwartet haben: In mühevoller Überzeugungsarbeit hat er zusammen mit der Sozialdemokratin Kerstin Griese, dem Grünen Harald Terpe und der Linken Kathrin Vogler sowie zahlreichen weiteren Unterstützern aus allen Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland erarbeitet, der bei der Abstimmung im Bundestag am Freitag schon im ersten Anlauf so viele Stimmen erhält, dass keine Mehrheit mehr gegen ihn möglich ist.

Michael Brands Gesetzesentwurf erhält Mehrheit der Stimmen

Seine Kritiker und Gegner, die glaubten, ihn in einer zweiten Runde ausstechen zu können, haben das Nachsehen. So ist die Schlussabstimmung reine Routine. Von 602 Abgeordneten votieren 360 für Brands Ansinnen, die gewerbsmäßigen Sterbehilfevereine in Deutschland mithilfe einer Verschärfung des Strafrechts zu verbieten, 233 Abgeordnete votieren mit Nein, neun enthalten sich. Ein Antrag, auf eine Neuregelung zu verzichten und alles beim Alten zu belassen, muss erst gar nicht mehr zur Abstimmung gestellt werden.

Bis zuletzt haben Brand und seine Mitstreiter um Unterstützung geworben, bei Kollegen, die noch unentschlossen waren, angerufen und vor den Folgen eines Scheiterns gewarnt. In einer ungewöhnlich ernsthaften, teilweise emotionalen, oft auch sehr persönlichen Debatte ohne Fraktionszwang, die auf zwei Stunden angesetzt ist, am Ende aber drei Stunden und elf Minuten dauert, wirbt Brand mit einem eindringlichen Appell um das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfevereine. Es sei nötig, Menschen vor „unlauteren Angeboten“ zur Suizidbeihilfe zu schützen und sie in scheinbar aussichtsloser Lage zu stärken. „Es geht auch um den Schutz von Menschen vor gefährlichem Druck“, sagt Brand. Den Vorwurf der Gegenseite, sein Entwurf kriminalisiere Ärzte, die Beihilfe zum Suizid leisten, weist er entschieden zurück.

Genau dies stellt Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (ebenfalls CDU), der mit Abgeordneten von Union, SPD und Grünen einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet hat, in den Mittelpunkt seiner Rede. Eine Verschärfung des Strafrechts sei nicht der richtige Weg, es sei mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar, tausende verantwortungsvolle Ärzte mit Strafe zu bedrohen, nur um einen Scharlatan zu erwischen. „Wir wollen, dass am Sterbebett nicht Staatsanwälte stehen, sondern Angehörige und Ärzte.“

„Kranke brauchen Hilfe, keine Sterbehilfe“

Renate Künast von den Grünen, die zusammen mit Petra Sitte von der Linken und anderen Abgeordneten zwar gewerbsmäßige Sterbehilfevereine verbieten, organisierte Suizidbeihilfe ohne Gewinnabsicht hingegen erlauben will, verweist darauf, dass viele Menschen sagen: „Der Staat soll sich da heraushalten, wie ich gehe “ Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wirbt hingegen dafür, alle vier Gesetzentwürfe abzulehnen, da die bestehenden Regelungen ausreichend seien. Jeder dieser Gesetzentwürfe werde eine Klage nach sich ziehen. Das wiederum weist ihre Parteifreundin, Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles, zurück. Es sei „keine Lösung“, keinem der Gesetzentwürfe zuzustimmen. „Kranke brauchen Hilfe, keine Sterbehilfe“, sagt sie.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die Sozialdemokratinnen Kerstin Griese und Eva Högl sowie die Linke Halina Wawzyniak sprechen sich in der Debatte hingegen für ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfevereine aus. Nur mithilfe einer Verschärfung des Strafrechts sei es möglich, diesen Vereinen das Handwerk zu legen. „Der Tod darf nicht zum Dienstleistungsangebot werden.“ So sieht es am Ende der Debatte auch eine Mehrheit der Abgeordneten. Um 13.02 Uhr haben Michael Brand und Co. ihr Ziel erreicht.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

07.11.2015

In der Begründung des neuen §217 StGB wird zwar Ärzten erlaubt, im Einzelfall Suizidhilfe zu leisten. Es bleibt aber unklar, wie oft z.B. ein Onkologe einzelnen Menschen zu einem sanften Tod durch bereit gestellte Medikamente verhelfen darf. Ärztliche Suizidhilfe ist grundsätzlich „geschäftsmäßig“, d.h. auf Wiederholung angelegt. Frau Griese sagt zwar mündlich, verboten sei diese Hilfe nur, wenn sie Mittelpunkt/Hauptzweck der Tätigkeit sei. Im Gesetzestext und dessen Begründung steht das aber nicht. Es daher zu erwarten, dass kaum noch ein Arzt Suizidhilfe leisten wird. Die Kirchen wird es freuen, aber viele todkranke Menschen werden noch wochen- oder monatelang gegen ihren Willen fürchterlich leiden oder in ihrer Not auf brutale Suizidmethoden ausweichen.