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Bestandsdatenauskunft
03.05.2013

Überwachung: Bundesrat winkt umstrittenes Gesetz durch

Nutzerdaten, PIN-Nummern, IP-Adressen: Ermittlungsbehörden kommen künftig einfacher an diese Daten heran. Die neue Bestandsdatenauskunft ist verabschiedet. 
Foto: dpa/Symbolbild

Nutzerdaten, PIN-Nummern, IP-Adressen: Ermittlungsbehörden kommen künftig einfacher an diese Daten heran. Die neue Bestandsdatenauskunft ist verabschiedet. 

Die Neuregelung der sogenannten Bestandsdatenauskunft verpflichtet die Anbieter von Internetanschlüssen, verschiedene Nutzerdaten zu  speichern und auf Anfrage an Ermittlungsbehörden zu übermitteln.  Die Bundesregierung hatte die Novellierung im vergangenen Herbst  beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar 2012  Teile der bisherigen Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. 

Die neugefasste Bestandsdatenauskunft regelt unter anderem die  Pflicht für Internetanbieter, Nutzerdaten zu speichern, weil einige  dieser sogenannten Provider ihren Kunden wechselnde anstatt fester IP-Adressen zuweisen. IP-Adressen sind eine Art Fingerabdruck, die  Internetsurfer im Netz hinterlassen.

Bestandsdatenauskunft: Neuregelung gilt ab 1. Juli

Die Bestandsdatenauskunft ermöglicht den Ermittlungsbehörden,  einzelne IP-Adressen einem bestimmten Anschluss zuzuordnen. Die  Behörden erhalten unter anderem Namen und Adressen der Nutzer, aber  auch Zugangsdaten wie die PIN für das Mobiltelefon. Das  Bundesinnenministerium, der Autor der Neufassung, wertet die  Bestandsdatenauskunft als "unverzichtbares Ermittlungsinstrument".  Die Gesetzesnovelle soll am 1. Juli in Kraft treten.

Journalisten hatten protestiert

Bürgerrechtsorganisationen und Journalistenverbände werten auch die Neufassung des Gesetzes als Eingriff in die Grundrechte. Am Donnerstag hatten neun Organisationen, darunter der deutsche  Journalistenverband (DJV) und das Komitee für Grundrechte und  Demokratie, den Bundesrat aufgefordert, das Gesetz zu stoppen. "Die  Vertraulichkeit und Anonymität der Internetnutzung stehen auf dem  Spiel, wenn staatliche Behörden der weitreichende Zugang zu unserer  Internetnutzung und zu unseren privatesten Daten ermöglicht wird",  erklärte das Bündnis.

Auskunft schon bei Bagatelldelikten

Die Organisationen prangerten insbesondere an, dass die Auskünfte  schon bei "Bagatelldelikten" und ohne Zustimmung eines Richters  möglich seien. Zudem lehnen sie die geplante Schaffung einer  elektronischen Schnittstelle zur Automatisierung der Auskünfte ab.

Scharfe Kritik kam auch vom Verein Digitale Gesellschaft: "Der Bundestag hat gegen den Rat fast aller Sachverständigen ein grob mangelhaftes Gesetz beschlossen, das in vielen Punkten gegen das Grundgesetz verstößt – und zwar nicht nur gegen Grundrechte: Der Bund greift außerdem in die Gesetzgebungskompetenzen der Länder ein. Wir gehen davon aus, dass das Gesetz erneut vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird", hieß es.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte die  Neuregelung in der vergangenen Woche kritisiert. Er monierte  ebenfalls den fehlenden Richtervorbehalt sowie die große Anzahl an  Behörden, darunter die Bundespolizei, sämtliche Nachrichtendienste  und der Zoll, die künftig Bestandsdaten abrufen dürfen. afp

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