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Nachtflugverbot: Verwaltungsgericht untersagt nächtliche Flüge in Frankfurt

Nachtflugverbot

Verwaltungsgericht untersagt nächtliche Flüge in Frankfurt

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    Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber halten vor allem wegen des Frachtverkehrs Nachtflüge für notwendig. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte das Nachtflugverbot für Frankfurt.
    Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber halten vor allem wegen des Frachtverkehrs Nachtflüge für notwendig. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte das Nachtflugverbot für Frankfurt. Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

    Schon bei der mündlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht Mitte März hatte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel deutlich gemacht, dass das vom Kasseler  Verwaltungsgericht in der Vorinstanz verhängte Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen Bestand haben könnte. Auch für Großflughäfen gelte, dass dort  "nicht automatisch rund um die Uhr" geflogen werden dürfe, hatte Rubel betont.

    Das Urteil ist der vorläufige Höhepunkt eines seit Jahren schwelenden Streits rund um den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Verantwortlich für den Unmut in der Region - der sich 2013  womöglich zu einer Wahlschlappe für  Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) auswachsen könnte -  sind letztlich die hessischen Landesbehörden: Bouffiers Vorgänger  Roland Koch (CDU) hatte mit Anwohnern am Runden Tisch ausgehandelt,  dass der Flughafenbetreiber Fraport die kürzlich in Betrieb gegangene Landebahn Nordwest zwar bauen darf, dafür nachts aber  Ruhe herrschen muss. Obwohl Fraport danach auch keine Nachtflüge  beantragt hatte, standen plötzlich 17 Flugbewegungen je Nacht im  Planfeststellungsbeschluss - hineingeschrieben auf Betreiben der  hessischen Landesbehörden.

    Lufthansa-Tochter Cargo droht mit Einstellung des Frachtgeschäfts

    Dass dieses unerwartete Geschenk an die Flugunternehmen per  Gericht zurückgenommen werden könnte, dagegen hatte vor allem die Lufthansa-Tochter Cargo protestiert - und schon vor dem Urteil mit der Einstellung des  Frachtgeschäfts am Flughafen gedroht. Die Leipziger Richter hatten Mitte  März aber deutlich gemacht, dass sie die Nachtflugregelung wegen  Rechtsfehlern endgültig aufheben und womöglich eine Neufassung mit  Anhörung der Öffentlichkeit fordern werden. Viel Spielraum für Tricks bleibt den Flughafenbetreibern dann wohl nicht.

    Hessens FDP-Wirtschaftsminister Dieter Posch, der ebenfalls bei der  Landtagswahl im kommenden Jahr wiedergewählt werden will, kündigte  bereits an, die Nachtflugerlaubnis bei einem entsprechenden Urteil  per Planergänzungsverfahren wieder zu streichen.

    Frankfurt wichtigstes Drehkreuz für den Luftverkehr

    Der Flughafen in Frankfurt am Main ist Deutschlands wichtigstes Drehkreuz für den Luftverkehr. Im Sommerflugplan 2011 standen nach Angaben des Betreibers Fraport allein 4585 Flüge zu 298 Zielen pro Woche im Passagier-Linienverkehr und 250 Flüge pro Woche im Fracht-Linienverkehr. Im vergangenen Jahr wurden 464 432 Flugbewegungen registriert und durchschnittlich 150 000 Passagiere pro Tag abgefertigt. Im Schnitt saßen 123 Passagiere in jeder Maschine.

    Aber nicht nur die lärmgeplagten Bürger in der Rhein-Main-Region  schauten heute mit Spannung nach Leipzig. Die Belastung durch  Fluglärm ist auch ein aktuelles Thema in Berlin und Brandenburg, wo  die Flugrouten des neuen Hauptstadt-Flughafens heftig umstritten  sind.

    München streitet über dritte Startbahn am Flughafen

    Und auch in München streiten Bürger, Parteien und der  Flughafenbetreiber über den Bau einer dritten Startbahn. Auch dort  dürfte der Ausbau des Airports eine große Rolle im Wahlkampf  spielen. Der Münchner Oberbürgermeister und SPD-Spitzenkandidat für  die Landtagswahl 2013, Christian Ude, ist ebenso wie die CSU für  den Ausbau. Dagegen lehnen Teile der bayerischen SPD dies ab und  auch die Grünen sowie die Freien Wähler sind dagegen.

    Voraussichtlich am 17. Juni wird es nun in München ein Bürgerbegehren zusammen mit einem Ratsbegehren zur dritten Startbahn geben.  AZ, afp, dpa

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