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2012: Von Arbeitsmarkt bis Zahnersatz: Das wird alles anders

2012

Von Arbeitsmarkt bis Zahnersatz: Das wird alles anders

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    Worauf müssen die Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr achten, was ändert sich für sie?
    Worauf müssen die Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr achten, was ändert sich für sie? Foto: dpa

    Steuern

    Die unterschiedlichen Voraussetzungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten wie Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern entfallen. Dadurch wird der Steuerabzug erheblich vereinfacht.

    Bei der Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen wird auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern in der Schul- oder Berufsbildung verzichtet. Bisher entfallen Kindergeld und -freibetrag ab 8004 Euro Eigeneinkünften eines Kindes.

    Die Berechnung der Entfernungspauschale wird vereinfacht. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen die anfallenden Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch in Ausnahmefällen für jeden einzelnen Tag belegt werden.

    Kleine und mittlere Firmen profitieren von einer Erleichterung bei der Umsatzbesteuerung. Unternehmen mit bis zu 500000 Euro Umsatz müssen die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung tatsächlich bezahlt haben.

    Hartz IV

    Der Regelsatz für Hartz-IV-Singles steigt um 10 auf 374 Euro. Die Erhöhung orientiert sich an der Entwicklung von Löhnen und Preisen. Den Staat kostet die Erhöhung etwa 570 Millionen Euro.

    In Paar-Haushalten steigt der Hartz-IV-Satz um jeweils 9 auf 337 Euro. Bei Kleinkindern bis fünf Jahre gibt es ein Plus von 4 auf 219 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert. Es gibt rund 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger, darunter knapp 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren.

    Pflege

    Die Pflege von Familienangehörigen wird erleichtert. Mit der sogenannten Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden die Woche reduzieren – sofern der Arbeitgeber zustimmt. Um die Gehaltseinbußen währenddessen abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach der Rückkehr in den Vollzeitjob muss der gezahlte Vorschuss aber wieder abgearbeitet werden.

    Für Pflegebedürftige gibt es mehr Geld. Bei jenen, die zu Hause ambulant versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe zwischen 10 und 60 Euro im Monat. Bei Heimbetreuung bleiben die Pflegesätze für die Pflegestufen I und II unverändert, in der Stufe III und für Härtefälle werden künftig zwischen 40 und 93 Euro mehr bezahlt. Die Höchstsätze liegen dann in der ambulanten Pflege für die Pflegestufen I/II/III bei 450/1100/1550 Euro, im stationären Bereich bei 1023/1279/1550 Euro. In Härtefällen liegt der Pflegesatz ambulant und stationär bei jeweils 1918 Euro im Monat.

    Gesundheit

    Zahnersatz wird teurer. Kassenpatienten müssen für Kronen, Brücken und Prothesen tiefer in die Tasche greifen. Grund ist, dass die Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung übernehmen. Was darüber hinausgeht, wird nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet – mit einem Aufschlag von durchschnittlich 6 Prozent. Privatversicherte werden grundsätzlich nach der GOZ abgerechnet, müssen also in jedem Fall mehr bezahlen.

    Die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge fällig werden (Beitragsbemessungsgrenze), steigt von 3712,50 Euro auf 3825,00 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze, unterhalb der sich Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Kasse versichern müssen, klettert von 49500 auf 50850 Euro im Jahr.

    Arbeitsmarkt

    Die Einkommensgrenze, ab der die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht mehr steigen, wird in den alten Ländern auf 5600 Euro angehoben, in den neuen bleibt sie bei 4800 Euro.

    Die Förderung von Arbeitslosen wird gestrafft: So gibt es künftig höhere Hürden zum abgespeckten Gründungszuschuss für arbeitslose Existenzgründer. Er wird nur gewährt, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage) besteht. In den ersten sechs Monaten (bisher neun Monate) erhalten Existenzgründer den Zuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich. Danach kann es für weitere neun Monate (bisher sechs Monate) 300 Euro monatlich geben.

    Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld, die die Beschäftigung während der zurückliegenden Finanz- und Wirtschaftskrise stabilisierten, fallen weg.

    Für die gesamte Zeitarbeitsbranche gilt ein nach Ost und West differenzierter Mindestlohn: Er liegt im Osten bei 7,01 Euro und im Westen bei 7,89 Euro. Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk müssen bundesweit mindestens 11,00 Euro bezahlt werden. Gebäudereiniger haben Anspruch auf wenigstens 8,82 Euro (neue Länder: 7,33 Euro).

    Arbeitgeber, die die fünfprozentige Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte nicht erfüllen, müssen eine höhere Ausgleichsabgabe bezahlen.

    Energie

    Der Wechsel eines Strom- und Gasanbieters darf künftig höchstens drei Wochen dauern (Übergangsfrist endet am 1. April). Ab dann kann die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter an jedem beliebigen Werktag beginnen – und nicht mehr erst zum 1. des nächsten Monats.

    Die Solarförderung wird um weitere 15 Prozent gesenkt: Bei Sonnenstrom vom Hausdach fällt sie von 28,74 auf 24,43 Cent pro Kilowattstunde.

    Ernährung

    Glutenfreie Lebensmittel müssen ab 1. Januar in der EU einheitlich gekennzeichnet werden. „Glutenfrei“ dürfen sie genannt werden, wenn sie höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Gluten ist ein Eiweiß, das in den meisten Getreidesorten vorkommt.

    Tierschutz

    Das in Deutschland schon bestehende Verbot von Legebatterien für Hennen gilt zum 1. Januar in der ganzen EU.

    Internet

    Webseiten mit Kinderpornos werden künftig nicht mehr gesperrt, sondern komplett gelöscht. Das entsprechende Gesetz muss aber noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. dpa, dapd, epd

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