Schwabmünchen Tagsüber waren sie Kollegen, doch nach Feierabend betrogen sie beide – ohne dies voneinander zu wissen – ihren gemeinsamen Arbeitgeber. Jetzt wurden der Lagerverwalter und der Lagerarbeiter eines Autohauses im südlichen Landkreis Augsburg vom Amtsgericht Schwabmünchen wegen Betrugs und Unterschlagung zu Geldstrafen verurteilt.
Beide machten sich strafbar, weil sie nach Feierabend durch den unberechtigten Verkauf diverser Autozubehörteile in die eigene Tasche arbeiteten. Doch von der zunächst umfangreichen Anklage, bei der es anfangs noch um 113 Einzelfälle ging, blieb vor dem Amtsgericht nur noch ein Bruchteil übrig. Grund dafür war auch ein vorausgegangenes Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Dieses hatte festgestellt, dass sich die Betrugsvorwürfe keineswegs „vollumfänglich verifizieren“ lassen. Dadurch wurde bereits die fristlose Kündigung in eine ordentliche mit entsprechender Lohnfortzahlung geändert.
Beide Angeklagten hatten nach Feierabend im Internet Fußmatten, Schneeketten, Navigationssysteme, Frontscheinwerfer, Kühlergrill und vieles mehr zum Kauf angeboten.
Deutlich wurde während der Verhandlung, was letztlich den beiden Angeklagten auch nicht zu widerlegen war, dass diese Gegenstände, so wie behauptet, sowohl aus dem Eigentum der beiden Männer stammten als auch Geschenke von Zulieferern waren oder – ganz einfach – zur Entsorgung bereitstanden. Jedenfalls hätten sie nicht mehr „zum Bestand“ des Autohauses gehört und wurden damit auch nicht mehr in den Büchern des Unternehmens geführt. Von „Müll“ war in diesem Zusammenhang vielfach die Rede. Nicht auszuschließen sei weiterhin, merkte die Richterin an, dass es sich bei den Angeboten auch um Verkäufe im Auftrag von Kunden gehandelt haben könnte.
„Andererseits hat man es Ihnen auch nicht schwer gemacht“
Vor dem Amtsgericht wurden sie deshalb nun in jeweils fünf Fällen wegen veruntreuender Unterschlagung und Betrugs zu Geldstrafen verurteilt. Alle weiteren Anklagepunkte wurden eingestellt. „Sie haben zwar das Vertrauen Ihres Arbeitgebers missbraucht, andererseits hat man es Ihnen auch nicht schwer gemacht“, sagte Richterin Susanne Hillebrand in ihrer Urteilsbegründung.
Wobei sie das Geständnis ebenso berücksichtigte wie den Vergleich vor dem Arbeitsgericht und nicht zuletzt auch die angespannten wirtschaftlichen Verhältnisse der Angeklagten. Ohne Weiteres eingeräumt wurden jeweils fünf Verfehlungen. Bei dem Lagerarbeiter handelte es sich im Wesentlichen um Reifen, während der Lagerverwalter unter anderem auch ein Windschott sowie ein Navigationssystem zum Kauf angeboten hatte. Auf annähernd 2000 Euro beläuft sich der Gesamtschaden.
Die Richterin verurteilte den 29-jährigen arbeitslosen Lagerarbeiter zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro bekam der 43-jährige Lagerverwalter. 40 Euro je Tagessatz hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft gefordert. Überzeugt gaben sich die Pflichtverteidiger Klaus Rödl und Norbert Krix, dass ihre Mandanten bereits „über Gebühr bestraft wurden“, da sie ihren Job verloren hätten.