Wer in einem bestimmten Gebiet rund um das Geschwader Flugobjekte steigen lassen will, muss Regeln beachten

Lagerlechfeld Die Gäste lassen Luftballons mit Wünschen für das Brautpaar oder den Jubilar in den Himmel steigen. Auf vielen Hochzeiten beziehungsweise Geburtstagsfeiern ist dies eine beliebte Aktion. Doch in der Nähe von Flugplätzen wie dem Fliegerhorst Lechfeld gelten besondere Regeln.
Aufsteigende Luftballone benötigen je nach Art und Menge eine schriftliche Genehmigung, teilt das Jagdbombergeschwader 32 (JaboG) in einer Pressemitteilung mit. Denn im schlimmsten Fall könnten nicht genehmigte Luftballone als „widerrechtlicher Eingriff in den Luftverkehr geahndet werden“, wie es weiter heißt. „Denn schon kleine Ballon, die in Triebwerke geraten, können für unsere Piloten unter Umständen lebensgefährlich sein“, sagt Major Jan Herchenröder von der Flugsicherung des JaboG.
20 Kilometer Kontrollzone
Dies gilt aber längst nicht nur für bunte Luftballone. Auch Modellflieger, motorisierte Gleitschirme, Ultraleichtflugzeuge, Modellmaschinen und große Drachen brauchen rund um das Geschwader eine Genehmigung. Um an- und abfliegende Luftfahrzeuge zu schützen, ist um den Flugplatz Lechfeld eine sogenannte Kontrollzone eingerichtet. Sie erstreckt sich auf einer Länge von etwa 20 Kilometer und einer Breite von zehn Kilometer (siehe Grafik).
BemannteFluggeräte Wer diese Zone durchqueren möchte, muss Folgendes beachten: Bemannte Fluggeräte müssen vor dem Durchqueren auf den veröffentlichten Frequenzen mit der Flugsicherung Verbindung aufnehmen. Erst nach einer erteilten Erlaubnis dürfen sie die Zone durchfliegen.
Modellflugzeuge Wer Modellflugzeuge fliegen lassen will, wendet sich nach Aussage des JaboG am besten an die örtlichen Vereine (siehe Info).
Luftballons Wer Luftballone steigen lassen will, kann dies telefonisch oder online bei der Deutschen Flugsicherung beantragen. Dies sollte allerdings mindestens zwei Wochen vorher geschehen.
Laser Flieger mit Laser zu blenden, ist laut JaboG kein Spaß, sondern eine konkrete Gefahr für die Flugsicherheit und die Gesundheit der Besatzung. Daher werden solche Blendversuche als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr konsequent verfolgt und geahndet. (SZ, utb)
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