Gartenordnung gegen „Wildwuchs“ an der Bobinger Flurstraße

Bobingen Eine neue Gartenordnung soll den „Wildwuchs’’ in der Bobinger Krautgartenanlage an der Flurstraße stoppen. Mit Unterstützung der Muslimgemeinde hat die Stadtverwaltung einen Kompromiss erarbeitet, der nun vom Werkausschuss beschlossen wurde und Ruhe in die erregten Gemüter bringen soll.
44 Gartenparzellen im Eigentum der Stadt Bobingen sind in der Flurstraße überwiegend an Bürger mit Migrationshintergrund verpachtet. Obwohl dies bereits in der alten Gartenordnung nicht erlaubt war, hatte sich im Laufe der Jahre in den Gärten eine Vielzahl selbstgebauter Hütten, Unterstände und sonstiger Anlagen angesammelt, die zu einem eigentümlichen Erscheinungsbild der Gesamtanlage beitrugen.
Stadtkämmerer Norbert Pawlik-Gebauer erklärte dazu, dass es sich bei den Gärten um keine klassische Kleingartenanlage mit Erholungswert, sondern um sogenannte Krautgärten im Außenbereich handle, die lediglich der Gemüseanpflanzung dienen. Die Stadt hatte die Pächter deshalb nun unter Kündigungsandrohung aufgefordert, diese Baulichkeiten abzureißen, was zu erheblicher Aufregung und Protesten geführt hatte.
Eigenbauten jeglicher Art sind nicht mehr zulässig
Mit guter Unterstützung der Muslimgemeinde konnte nun laut Gebauer ein „sinnvoller Kompromiss’’ ausgearbeitet werden, der wieder Ruhe und Ordnung in die Anlage bringen soll. (herr)
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