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Prozess wegen schwerer Brandstiftung: Bayern-Profi Breno Borges muss vor Gericht

Prozess wegen schwerer Brandstiftung

Bayern-Profi Breno Borges muss vor Gericht

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    Das Landgericht München hat die Anklage gegen Bayern-Profi Breno wegen schwerer Brandstiftung zur Hauptverhandlung zugelassen. Prozessbeginn ist der 13. Juni 2012.
    Das Landgericht München hat die Anklage gegen Bayern-Profi Breno wegen schwerer Brandstiftung zur Hauptverhandlung zugelassen. Prozessbeginn ist der 13. Juni 2012. Foto: dpa

    Die 12. Strafkammer des Landgerichts München I hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen den Spieler vom FC Bayern München, Breno Borges, wegen schwerer Brandstiftung zur Hauptverhandlung zugelassen, wie die Pressestelle des Oberlandesgerichts München am Montag bekannt gab. Der Prozess beginnt am Mittwoch, den 13.Juni 2012 in München.

    Der Fall Breno in der Chronologie

    Neun Monate nach dem Feuer in seiner Villa muss sich Bayern-Profi Breno von Mitte Juni an in München vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf schwere Brandstiftung. Die Nachrichtenagentur dpa dokumentiert den Fall.

    20.09.2011: Kurz nach Mitternacht brennt die von Breno angemietete Villa in Grünwald aus. Es entsteht ein Schaden in Millionenhöhe.

    23.09.2011: Die Staatsanwaltschaft München I leitet Ermittlungen gegen den Fußball-Profi wegen schwerer Brandstiftung ein.

    24.09.2011: Breno muss in Untersuchungshaft. Wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erlässt das Amtsgericht München Haftbefehl.

    29.09.2011: Nach der mündlichen Haftprüfung muss Breno in Untersuchungshaft bleiben.

    06.10.2011: Breno kommt gegen Kaution unter strengen Auflagen auf freien Fuß.

    02.01.2012: Nach Verhandlungen darf der 22-Jährige mit dem Club ins Trainingslager nach Katar reisen.

    11.04.2012: Die Staatsanwaltschaft München I erhebt Anklage gegen den brasilianischen Innenverteidiger.

    07.05.2012: Die 12. Strafkammer des Landgerichts München I lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zur Hauptverhandlung zu. Prozessauftakt soll am 13. Juni sein.

    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Bayern-Spieler am 20. September 2011 seine Villa im Münchner Stadtteil Grünwald in alkoholisiertem Zustand selbst angezündet hat. Personen wurden nicht verletzt, jedoch entstand ein Sachschaden von über einer Million Euro. Im Falle einer Verurteilung droht dem Fußballer eine Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren. Breno hat sich in dem Ermittlungsverfahren zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht geäußert.

    Mit einer Verurteilung Breno's wäre auch sein möglicher Wechsel zu Lazio Rom gefährdet. Voraussetzung für den Vereinswechsel ist nämlich, dass Breno nicht wegen schwerer Brandstiftung verurteilt wird. AZ

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