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Fußball: Kein Pokalausschluss: Dresden ist jetzt doch dabei

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Kein Pokalausschluss: Dresden ist jetzt doch dabei

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    Glück gehabt - Dynamo Dresden ist nun doch im DFB-Pokal 2012/13 dabei. Foto: Thomas Eisenhuth dpa
    Glück gehabt - Dynamo Dresden ist nun doch im DFB-Pokal 2012/13 dabei. Foto: Thomas Eisenhuth dpa

    Der Traditionsclub wird für die Ausschreitungen seiner Fans in Dortmund aber mit einem "Geisterspiel" in der 2. Bundesliga, einer Auswärtspartie ohne eigene Fans und einer Geldstrafe in Höhe von 100 000 Euro bestraft. Dieses Urteil fällte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in der Berufungsverhandlung am 23. Februar in Frankfurt. "Diese Strafe muss eine deutliche letzte Warnung an den Verein sein", erklärte der Vorsitzende Richter Goetz Eilers, der dem Antrag des Kontrollausschuss-Vorsitzenden Anton Nachreiner folgte.

    Nach der vierstündigen Verhandlung und dem dreistündigen Ringen hinter verschlossenen Türen in der DFB-Zentrale wollte das Gremium das erstinstanzliche Urteil des Sportgerichts vom 24. November nicht bestätigen. Die im deutschen Fußball einmalige Strafe war nach massiven Ausschreitungen von Dynamo-Fans im Zweitrunden-Pokalspiel am 25. Oktober in Dortmund erfolgt. Dresden nahm das zweite Urteil an und wird darauf verzichten, vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen zu ziehen.

    Gegen Ingolstadt muss Dresden im leeren Stadion spielen

    In der Liga-Partie gegen den FC Ingolstadt am 11. März muss Dresden im leeren Stadion spielen. Am 16. März bei Eintracht Frankfurt dürfen keine Dynamo-Fans zuschauen. Den Einnahmeausfall des derzeitigen Tabellenführers muss Dresden bezahlen. Dazu kommen die 100 000 Euro Geldstrafe. Dynamo-Anwalt Schickhardt sprach von einem "sehr intensiven, sehr strengen" Urteil mit "großer Härte", zeigte aber auch Erleichterung und versprach: "Wir haben unsere Lektion gelernt."

    Dynamo-Anhänger hatten beim 2:0-Sieg des deutschen Meisters Borussia Dortmund am 25. Oktober Böller und Raketen gezündet und mehrfach einen Spielabbruch provoziert. Zweimal wurde die Begegnung unterbrochen, auch im Umfeld der Partie war es zu Krawallen gekommen. Im Signal Iduna Park gab es 17 Verletzte, 15 Festnahmen und einen Sachschaden in Höhe von 150 000 Euro. Sowohl Dresden als auch Borussia Dortmund, das zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro verurteilt worden war, hatten Berufung eingelegt. Das Verfahren gegen den BVB wurde gegen eine Zahlung genau in dieser Höhe eingestellt.

    110 Strafverfahren gegen Dynamo-Anhänger

    Nach Angaben des Dortmunder Polizeidirektors Peter Andres sind 110 Strafverfahren gegen Dynamo-Anhänger eingeleitet worden. Dynamo war schon 1991 für zwei Jahre wegen eines abgebrochenen Spiels gegen Roter Stern Belgrad wegen Krawalle aus dem Europacup ausgeschlossen worden.

    Wie schon beim ersten Prozess beschrieben Zeugen wie Andres die Details der Krawalle. Auch Videofilme von den Ausschreitungen während des Spiels wurden im Gerichtssaal gezeigt. Im Sonderbericht von Schiedsrichter Peter Gagelmann fand sich die ganze Palette der unerlaubten Mittel, die Dynamo-Anhänger benutzt hatten: Laserpointer, Bengalische Feuer, Knallkörper, Rauchbomben, abgebrannte Fahnen. Andres sprach von 4000 gewaltbereiten Dynamo-Fans an jenem Tag. Die Ausschreitungen hatten eine erneute Diskussion um die Sicherheit im Fußball losgetreten.

    Harald Meyer, Mitglied der DFB-Kommission für Sicherheit und Prävention, schilderte als Zeuge das teilweise machtlose Verhalten vor Ort gegen die Randalierer. Die Polizei hatte die gewaltbereiten Fans in ihren Block geleitet, obwohl sie zuvor bereits mit Flaschen und Feuerwerkskörpern gegen Ordner vorgegangen waren. Dies bemängelte Dynamo-Anwalt Christoph Schickhardt vehement: "Dann soll dafür der Fußball die Verantwortung tragen?" Meyer wollte der Polizei nicht den Schwarzen Peter zuschieben lassen und erklärte: "Bevor ich eine gefährliche Situation heraufbeschwöre, lasse ich sie in die Stadien hinein."

    Der Sicherheitsexperte vermutet, dass verbotene Pyrotechnik über Zulieferer und Caterer regelmäßig in die Stadien geschmuggelt wird. "Ich möchte nicht wissen, wie viele Personen da gekauft sind", sagte der Sicherheitsexperte. Das Abbrennen von Leuchtfeuern und Knallkörpern ist bei Fußballspielen verboten, kommt aber immer wieder vor.  AZ, dpa

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