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Tag es Bieres: Für Liebhaber

Tag es Bieres

Für Liebhaber

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Bier ist nicht gleich Bier – rund 1300 Brauereien und über 5000 verschiedene Sorten machen Deutschland zu einem Paradies für Bierliebhaber. All dies wäre ohne einen Tag im April 1516 nicht denkbar. Damals erließ der Bayerische Landständetag einen verbindlichen Erlass, dass nur Gerste, Hopfen und Wasser für die Herstellung des Getränks verwendet werden dürfen. Das gilt bis heute – und wird am 23. April gefeiert.

"Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten und Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen."

So lautet - in neuhochdeutscher Textfassung - das Bayerische Reinheitsgebot von 1516. Es stellt die weltweit älteste bis heute gültige lebensmittelrechtliche Bestimmung dar. Doch ungeachtet des Alters der Vorschrift hat sie nichts an ihrer Aktualität verloren: Der Gedanke des Verbraucherschutzes war Herzog Wilhelm IV. seinerzeit Antrieb, das Reinheitsgebot zu erlassen. Und neben seiner kultur- und wirtschaftshistorischen Bedeutung ist es diese Idee des Verbraucherschutzes, die Bayerns Brauer bis heute für die Beibehaltung ihres Reinheitsgebotes eintreten läßt.

Das "Reinheitsgebot" ist heute verankert in § 9 der Bekanntmachung der Neufassung des Vorläufigen Biergesetzes vom 29. Juli 1993. Dort heißt es:

(1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden. (2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- und Invertzucker, sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig."

Diese korrekterweise als "Deutsches Reinheitsgebot" zu bezeichnende Formulierung ist dabei vom engeren Bayerischen Reinheitsgebot zu unterscheiden.

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