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Duisburg: Aldi verwehrt Gericht Blick hinter Backautomaten

Duisburg

Aldi verwehrt Gericht Blick hinter Backautomaten

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    Aldi liegt derzeit in einem Brötchen-Streit mit dem Bäckerhandwerk.
    Aldi liegt derzeit in einem Brötchen-Streit mit dem Bäckerhandwerk. Foto: dpa

    Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wirft der Discounterkette vor, die Verbraucher bewusst zu täuschen. Aldi werbe damit, seine Brötchen frisch in Backautomaten in der Filiale zu backen. Dabei würden die Semmeln lediglich "erhitzt und/oder gebräunt", heißt es in der Klageschrift.  Aus Sicht des Verbrauchers werde an keiner Stelle deutlich, "dass tatsächlich ein Großbackunternehmen die wesentlichen Backschritte weit entfernt von den Filialen industriell vornimmt".

    Zum Auftakt des Prozesses wollte sich der Richter mit einem Spontanbesuch in einer Filiale in Duisburg ein Bild machen, wie die Produktion der Backwaren konkret abläuft. Dieser Plan ging nicht auf. Aldi lehnte es ab, den Richter einen Blick hinter die umstrittenen Back-Automaten werfen zu lassen. Als Begründung für das Eintrittsverbot gab das Unternehmen nach Auskunft des Gerichts an, dass für solch einen Besuch Vorbereitung nötig gewesen wären. Der Hauptgeschäftsführer des Bäckerverbandes Armin Wegner sagte, die Weigerung des Konzerns, die ungebackenen Teiglinge vorzuzeigen, beweise, dass Aldi etwas zu verbergen habe.

    Neben dem Streit um die Semmeln werfen die Bäcker der Handelskette vor, ihr Brot irreführend zu kennzeichnen. Das Brot enthalte nicht die in den Standesregeln festgelegten Mindestmengen von Mehl und Getreide. Aldi warb damit, dass sein Roggenmischbrot aus den  Backautomaten 34 Prozent Roggenmehl enthalte, das Dinkelbrot 42  Prozent Dinkelerzeugnisse. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches schrieben für Roggenmischbrot aber einen Roggenmehlanteil zwischen 50 und 90 Prozent vor, für Dinkelvollkornbrot einen Anteil von mindestens 90 Prozent  Dinkelerzeugnissen. Der Prozess wird am 31. Mai fortgesetzt. afp

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